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Internationale Konferenz zum Thema „Informed Consent to Dispute Resolution Agreements“

Am 20.-21. Juni 2024 veranstalteten Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess und Dr. Nicholas Mouttotos vom Institut für Handelsrecht der Universität Bremen eine internationale Konferenz zum Thema „Informed Consent to Dispute Resolution Agreements“ (Informierter Konsens zu Streitbeilegungsklauseln).

Ziel der Konferenz war es, die neuesten Entwicklungen im Vertragsrecht und im internationalen Privatrecht im Zusammenhang mit der Einwilligung zu entsprechenden Streitbeilegungsvereinbarungen zu untersuchen.

Professor Symeon Symeonides, einer der führenden Wissenschaftler des internationalen Privatrechts sowohl in den USA als auch in Europa, eröffnete die Konferenz mit seinem Vortrag über die Geschichte und Gegenwart des Prinzips der Parteiautonomie. Diese ermöglicht es den Parteien, das für ihre Transaktionen geltende Recht und den Gerichtsstand für ihre Streitigkeiten frei zu bestimmen. Der erste Tag umfasste zwei Panels, wobei sich das erste mit der Bedeutung der Zustimmung und verfassungsrechtlichen Aspekten insbesondere von Schiedsklauseln befasste. Professorin Nancy Kim forderte, dass höhere Ansprüche an die vertragliche Zustimmung gestellt werden müssten, je gravierender die Auswirkungen einer Klausel auf die persönliche Freiheit ist. Unter Berücksichtigung des von Professor Gralf-Peter Calliess hervorgehobenen verfassungsmäßig verankerten Justizgewährungsanspruchs, gelten für die Zustimmung zu vertraglichen Streitbeilegungsklauseln hohe Anforderungen, die im Onlinegeschäft regelmäßig nicht erfüllt sind. Das zweite Panel befasste sich einerseits mit rechtlichen Rahmenbedingungen für die gerichtliche Kontrolle von Standardverträgen und andererseits technologiebasierten Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die bestehenden Ungleichgewichte. Professor Frederick Rieländer unterstrich die unterschiedlichen jurisdiktiven Herangehensweisen in der EU und den USA. Professor Daniel Barnhizer arbeitete die Risiken des Einsatzes künstlicher Intelligenz heraus und Dr. Peter McColgan schlug eine Abkehr vom Informationsmodell hin zum Kontrollmodell vor, welches zu effizienteren Vertragsklauseln führen würde. 

Der zweite Tag der Konferenz widmete sich den unterschiedlichen Streitbeilegungsklauseln. Es fanden drei verschiedene Panels statt: Wahl des Rechts, Wahl des Gerichtsstandes und Wahl der Streitbeilegung, d.h. Schiedsvereinbarungen. Professor Kermit Roosevelt III, und die assoziierte Reporterin Professor Laura Little stellten den IPR-Teil des Third Restatement of Law des American Law Institute vor. Die Professoren John Coyle, Hannah Buxbaum und Marta Pertegás Sender präsentierten eine transatlantische Perspektive zu Gerichtsstandsvereinbarungen. Schließlich trugen Professor Stephen Ware und Professorin und ehemalige EuGH-Richterin Camelia Toader zu Schiedsvereinbarungen vor. Am Ende fasste Dr. Nicholas Mouttotos die beiden Konferenztage in einer vergleichenden Präsentation zusammen.

Die Beiträge aller Vortragenden werden in einer Sonderausgabe der German Law Journal (Bd. 26, 2025) erscheinen. Die Konferenz wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Anwaltskanzlei GÖRG und der Conrad Naber Stiftung gefördert.

Gruppenbild Konferenz
Vortrag auf der Konferenz
Eingang Haus der Wissenschaft
Aktualisiert von: FB 6