Auf Einladung des vorsitzenden Richters des 11. Senats Prof. Dr. Christoph Külpmann nahmen die Studierenden an der mündlichen Verhandlung zur Klage von zwei hessischen Gemeinden gegen die Planfeststellung der Höchstspannungsleitung Ultranet teil (11 A 13/23 u.a.). Gerügt wurde – erfolglos – eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit, eine unrechtmäßige Inanspruchnahme ihres zivilrechtlichen Eigentums sowie eine fehlerhafte Prüfung der von ihnen vorgeschlagenen Alternativen zu dem Vorhaben. Eine eindrucksvolle Führung durch das Reichsgerichtsgebäude, in dem das Bundesverwaltungsgericht heute untergebracht ist, rundete den Besuch ab.