Zum Vortrag: In einer Reihe von Urteilen hatte sich der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit arbeitsvertraglichen Klauseln auseinanderzusetzen, die – meist gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers – eine Rückzahlung von Ausbildungs- oder Fortbildungskosten vorsehen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufgewendet hat. Manchmal sind solche Klauseln auch mit einer Darlehensabrede verknüpft. Der Senat entwickelt Voraussetzungen, unter denen eine Rückzahlung nicht statthaft ist. Wird auch nur eine Voraussetzung in der Klausel nicht genannt, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Der Praxis wird daher empfohlen, anstelle eines meist unwirksamen Negativkatalogs positiv die Voraussetzungen zu benennen, unter denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet sein soll. Der Vortrag setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung und den Vorschlägen der Literatur auseinander.
Wir freuen uns darauf, Sie in der „Forumshalle“ (ehemalige Kassenhalle) im neuen Universitätsgebäude „Forum am Domshof“ begrüßen zu dürfen.