Der Ausschuss ist für den Gesundheitssektor in Deutschland von außerordentlich großer Bedeutung: Als oberstes Entscheidungsgremium der "gemeinsamen Selbstverwaltung" erlässt er vor allem Richtlinien, d.h. untergesetzliche Rechtsnormen, in denen die Versorgung von mehr als 70 Millionen Krankenversicherten (für Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Pharmahersteller usw.) verbindlich ausgestaltet wird.