Mit Wirkung zum 01.04.2023 tritt die Novelle des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung in Kraft. Bedeutung hat das nicht nur für neue Studierende, sondern u.U. auch für Studierende, die das Studium noch unter Geltung des JAPG 2003 aufgenommen haben.
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