Nach dem Prinzip „Eine Prüfungsordnung, zwei Abschlüsse“ führt der Fachbereich Rechtswissenschaft zum WS 2024/25 einen integrierten Bachelorabschluss (LL.B.) im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) ein.
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