Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen

ProjektleitungB. Johanna Funck und Markus Ciesielski
FinanzierungEigenmittel
Laufzeit01.07.2024-01.07.2025

Pilotstudie BiSKE: "Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen: Eine bundesweite Analyse von Verfügbarkeit und Zugang"

Die Studie

BiSKE ist eine Pilotstudie zur Umsetzung von Bildungsrechten für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Ziel von BiSKE ist eine Bestandsaufnahme zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von (schulischer) Bildung und Bildungsprogrammen in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen. Alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Bundesgebiet sollen im Zeitraum Oktober 2024 bis Februar 2025 im Hinblick auf ihr Bildungsangebot befragt werden. Damit verbunden sind auch mögliche Anregungen für eine Verbesserung des Bildungsangebots.

Die Projektleitung

Dr. B. Johanna Funck arbeitet seit 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen im Arbeitsbereich Bildung in der Migrationsgesellschaft des Fachbereichs Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Sie forscht zur Umsetzung des Kinderrechts auf Bildung im Kontext von Migration und lehrt im Modul ‚Umgang mit Heterogenität in der Schule‘.

Kontakt: funck@uni-bremen.de, Tel: 0421-218 69128

Website: www.uni-bremen.de/fb12/arbeitsbereiche/abteilung-a-allgemeine-erziehungswissenschaft/interkulturelle-bildung/team/b-johanna-funck

Dr. Markus Ciesielski ist Soziologe und forscht zu sozialer Ungleichheit und ihrer Transformation durch Rechtsmobilisierung. Er ist an den Universitäten Duisburg-Essen und Gießen tätig und war als Experte in der Entwicklungszusammenarbeit entsandt. Seine Forschung verfolgt soziologische Fragestellungen, die sich mit rechtlicher Transformation und dem Zugang zum Recht befassen.

Kontakt: markus.ciesielski@uni-due.de, Tel: 0203-3793675

Website: www.uni-due.de/inef/markus_ciesielski_en.php

Zum Kontext: Die Umsetzung von Bildungsrechten für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland

Das Recht auf Bildung ist ein elementares Menschen- und insbesondere Kinderrecht (s. Art. 28f Kinderrechtskonvention). Wie alle anderen Menschenrechte ist die Sicherstellung, Schutz und Gewährleistung des Rechts auf Bildung für die Vertragsstaaten – wie z.B. Deutschland – rechtsverbindlich. Diese müssen dafür sorgen, dass Bildung für jedes Kind verfügbar und zugänglich ist, unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, soziale oder nationale Herkunft, Dis/Ability, Religionszugehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus und dem Status seiner Eltern. Zudem muss die Bildung angemessen sein und sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anlässlich von Klagen zu Schulschließungen im Kontext der Corona-Pandemie ist seit 2021 auch auf nationalstaatlicher Ebene ein Bildungsgrundrecht auf Basis des Grundgesetzes anerkannt worden.

Es ist jedoch noch nicht bekannt, welche Auswirkungen solche Rechtsentscheidungen auf Kinder und Jugendliche haben, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten und mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Die BiSKE-Studie dient als Pilotprojekt und bildet eine Basis für zukünftige Forschungsprojekte sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem in Deutschland bislang kaum beachteten Thema der Umsetzung von Bildungsrechten in Migrationsgesellschaften.

 

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