Erwerb fremdsprachiger Kompetenzen
Sprachen werden immer wichtiger für Ihr Studium und Ihren späteren Beruf! Sie müssen in der wissenschaftlichen Arbeitssprache Englisch Fachtexte lesen und Veranstaltungen folgen können. Mindestniveau: B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen. Weiter empfehlen wir mindestens eine weitere Fremdsprache, verbunden mit einem Studien- oder Praktiumsaufenthalt im Ausland.
Studierende, die im WS 2010/2011 oder später mit dem Studium begonnen haben, müssen Fremdsprachenkompetenz durch Besuch einer englischsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten englischsprachigen Sprachkurses nachweisen; dabei ist ein schriftlicher Leistungsnachweis zu erbringen. Studierende, die vor dem WS 2010/2011 einen Fremdsprachennachweis in einer anderen Sprache als Englisch erbracht haben, können sich diesen anerkennen lassen.
Fachbezogene Fremdsprachenkurse des Fremdsprachenzentrums werden in jedem Semester angeboten und sind den Studierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaftvorbehalten.
Der Nachweis über Fremdsprachenkompetenzen kann ferner erbracht werden durch
- Besuch einer englischsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, wenn dort eine schriftliche Arbeit (Klausur oder Hausarbeit) bestanden wird,
- Während eines Auslandssemesters, wenn dort englischsprachige fachbezogene Lehrveranstaltungen besucht worden sind und eine schriftliche Arbeit bestanden worden ist.