Vorschriften
Achtung: Die im Folgenden zum Download angebotenen Dateien werden regelmäßig gepflegt, aber nicht tagesaktuell gehalten. Verbindliche Informationen über die Rechtsgrundlagen und Ablauf des staatlichen Prüfungsteils erhalten Sie unmittelbar beim Justizprüfungsamt!
Anerkennung von nach PO a.F. erbrachten großen Leistungsnachweisen als Modulprüfungen i.S.v. § 25 I i.V.m. § 37 II PO n.F. (Äquivalenztabelle)
Verfügung über die Ausgestaltung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung vom 20. Februar 2006
Frauenförder-Richtlinie (FFördRi) des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen vom 06.02.2002