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Arbeitsdefinition von Rassismus für die Verwaltung

Der Expert*innenrat Antirassismus legte im März 2025 eine zeitgemäße und umfassende Definition von Rassismus vor, die speziell auf das Verwaltungshandeln zugeschnitten ist.

Vor zwei Jahren wurde der Expert*innenrat Antirassismus der Bundesregierung gegründet. Jetzt legte das Gremium der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, in Berlin eine Handreichung für die Verwaltung vor. Professorin Yasemin Karakaşoğlu, Professorin an der Uni Bremen, gehört dem Gremium an und hat das Papier mit erarbeitet.

Die zeitgemäße und umfassende Definition von Rassismus ist speziell auf das Verwaltungshandeln zugeschnitten. Damit schafft der Rat eine Grundlage für nachhaltige Antirassismusstrategien in öffentlichen Einrichtungen. Die Definition richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Verwaltung, Politik und Praxis, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen und effektive Maßnahmen zu ermöglichen.

Der Expert*innenrat betont: gerade staatliche Einrichtungen müssten eine Vorreiterin im Kampf gegen Rassismus sein. Die erarbeitete Definition soll Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene helfen, rassistische Strukturen besser zu erkennen und systematisch abzubauen. Hierzu gehören insbesondere die Überprüfung und Reform institutioneller Routinen, Abläufe und Verfahrensweisen, die rassistische Diskriminierung unbewusst begünstigen können.

Der Expert*innenrat Antirassismus wurde von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufen. Er besteht aus zwölf Mitgliedern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis.

Die vollständige Arbeitsdefinition können Sie als Datei herunterladen, klicken sie dafür auf das PDF Arbeitsdefinition Rassismus