Die bukof begrüßt ausdrücklich, dass nun ein Entwurf zu einem Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorliegt und es damit künftig auch in der Bundesrepublik ermöglicht wird, die jeweils tatsächlich gelebte Geschlechtsidentität per Selbstauskunft amtlich ausweisen zu lassen. Die bukof fordert jedoch einige Nachbesserungen im jetzigen Gesetzentwurf:
Expertise der Fachverbände und Selbstorganisationen nutzen, Ausschlüsse vermeiden
Mit dem SBGG wird ohne Zweifel ein großer und längst überfälliger Schritt in Richtung gesetzlich anerkann-ter Geschlechtervielfalt vollzogen. Gleichwohl berücksichtigt der vorliegende Gesetzestext noch nicht aus-reichend die Expertise der trans*, inter* und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen. Ein-zelne Regelungen im Entwurf führen leider so zu erneuten Ausschlüssen und Diskriminierungen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Passagenweise suggeriert der Entwurf leider Angleichungen der Ge-schlechtsidentität würden leichtfertig und unüberlegt erfolgen. Das kann Transfeindlichkeit und ge-schlechtsbezogene Diskriminierung (re-)produzieren.
Als geschlechterpolitische Stimme der deutschen Hochschulen – Orte längst gelebter geschlechtlicher Viel-falt, welche aktuell transfeindlichen Angriffen ausgesetzt sind –, äußert die bukof insbesondere dazu Be-denken, dass trans* Frauen Misstrauen entgegengebracht und Gewaltbereitschaft gegen cis Frauen unter-stellt wird. Solche transfeindlichen Narrative dürfen nicht durch Gesetze affirmiert werden, sondern gehö-ren ersatzlos gestrichen. Geschlechtergerechtigkeit geht nur geschlechtervielfältig! Echte Selbstbestim-mung muss diejenigen, für die das Gesetz gedacht ist, ausreichend beteiligen!
Die vollständige Stellungnahme können sie als Datei herunterladen, klicken sie dafür auf die PDF bukof Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz