Antwort Musik aus Datenbank

Wie kann ich urheberrechtlich geschütztes Material in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule rechtssicher zitieren oder verlinken?

⇒ Sie wollen fremde Musik aus einer kommerziellen Datenbank (stock archive) rechtssicher in Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen zitieren oder verlinken.

Zusammenfassung

Musikwerke aus kommerziellen Datenbanken können für Lehrmaterialien bzw. Studienmodule verwendet werden, ohne die gesetzlichen Schrankenbestimmungen, wie die Voraussetzungen für das Zitatrecht, überprüfen zu müssen.

In den Nutzungsbedingungen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter wird der Umfang der Nutzung vorgegeben. Bei manchen Lizenzarten ist eine Lizenzgebühr fällig.


Inhaltsübersicht

  1. Lizensierung von Datenbanken
    1. Lizenzfreie Musik („royalty free“)
    2. Lizenzpflichtige Musik („rights managed“)
    3. Freie Lizenz
    4. Public Domain

Bei der Nutzung von fremden Musikwerken aus Datenbanken sind die Nutzungsbedingungen der verschiedenen Anbieter von Datenbanken zu berücksichtigen. Diese geben den Umfang der Nutzung vor, z.B. wie eine Quellenangabe zu erfolgen hat.
Bei Datenbanken (englischer Begriff: „stock archive“), wie beispielsweise GettyImages, Shutter-stock, iStock, wird Musik fast ausschließlich digital vertrieben und Nutzungsrechte an der Musik verkauft. Die Lizenzbedingungen werden nicht einzeln ausgehandelt, sondern in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen verwendet. In der Regel wird zwischen lizenzfreier Musik („royalty free“), lizenzpflichtiger Musik („rights managed“), freien Lizenzen und Public Domain unterschieden:

Der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist sehr verwirrend und bedeutet nicht, dass die Musikwerke kostenlos genutzt werden können bzw. für die Nutzung keine Lizenz benötigt wird. Bei den lizenzfreien Lizenzen handelt es sich vielmehr um eine bestimmte Lizenzierungsart, bei der ein Werk, wie beispielsweise ein Musikwerk, einmalig für eine bestimmte Lizenzgebühr erworben wird und das Werk dann in einem festgelegten Umfang genutzt werden kann. Lizenzfreie Lizenzen befreien also nur von den Kosten für weitere Nutzungszwecke. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte unterscheidet sich bei den Anbietern von Bilddatenbanken und sollte vorab in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters nachgelesen werden.

Die Lizenzgebühr für lizenzpflichtige Musikwerke richtet sich nach der beabsichtigten konkreten Nutzungsform eines Musikwerks, wie beispielsweise dem Medium (z.B. Internetnutzung, Nutzung in der Werbung), in dem eine zu lizensierende Musik verwendet werden soll. Auch das Verbreitungsgebiet spielt für die Lizenzgebühr eine Rolle. Für jede Nutzungsart bzw. für das jeweilige Verbreitungsgebiet ist deshalb eine gewisse Lizenzgebühr zu bezahlen.

Die freie Lizenz bietet im Gegensatz zur lizenzfreien Lizenz tatsächlich die Möglichkeit, Inhalte wie Musikwerke kostenfrei zu verwenden. Trotz der Kostenfreiheit handelt es sich aber immer noch um eine Lizenz, d.h. es sind entsprechende Lizenzbedingungen einzuhalten. Eine weltweit bekannte freie Lizenz ist die Creative-Commons-Lizenz, auch CC-Lizenzen genannt. Dabei handelt es sich um eine Reihe von freien Standardlizenzen, die sich vor allem zur kostenlosen Lizenzierung von Filmen, Bildern, Texten und Musik eignen.

Public Domain ist eine Bezeichnung aus dem angloamerikanischen Rechtsraum, in dem es - im Gegensatz zu Deutschland - möglich ist, dass ein Urheber auf alle seine Rechte an einem Werk verzichtet und es der Allgemeinheit (Public Domain) zur freien Verwendung überlässt. Diese Musikwerke können grundsätzlich kostenlos und ohne Einschränkungen genutzt werden. Trotzdem sollte man immer prüfen, ob der Urheber überhaupt das Recht hatte, das Werk unter einer Public Domain freizugeben. Besteht trotz Recherche und Nachfrage beim Urheber eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der freien Verwendung, sollte von einer Nutzung besser abgesehen werden.


Begriffserklärungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Präsentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Lizenz

Als Lizenz wird in der Umgangssprache die Erlaubnis bezeichnet, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen. Bei einer Lizenz handelt es sich also um die Einräumung eines Nutzungsrechts für einen rechtlich geschützten Inhalt.

[Thema 10: Lizenzierung]

Creative Commons Lizenz

CC-Lizenzen sind Standard-Lizenzverträge, mit denen Urheber ihre Werke gezielt und in unterschiedlichen Stufen zur kostenlosen Nutzung für alle freigeben können.

[Thema 11: Open Content]

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer können beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]