7. Nutzung für Forschung

Für die wissenschaftliche Forschung dürfen fremde, urheberrechtlich geschützte Materialien genutzt werden. Die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts sind der rechtliche Rahmen für diese Nutzung.

Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, wie Sie urheberrechtlich geschützte Materialien für Ihre wissenschaftliche Forschung rechtssicher nutzen können.

Wie kann ich für die wissenschafliche Forschung urheberrechtlich geschützte Materialien rechtssicher nutzen?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserklärungen

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer können beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]