1. Urheber und Nutzungsrechte

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Geschützt sind nicht nur die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zum Werk, sondern auch die Nutzung des Werkes. Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, ob Sie Urheber sind und bei wem die Nutzungsrechte liegen.

Wer ist Urheber an Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen und wem stehen die Nutzungsrechte daran zu?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserklärungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Präsentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]