Antwort (Nutzung für eigene Forschung)
Wie kann ich für die wissenschafliche Forschung urheberrechtlich geschützte Materialien rechtssicher nutzen?
⇒ Sie möchten urheberrechtlich geschützte Materialien für Ihre eigene wissenschaftliche Forschung nutzen.
Kopien für die eigene wissenschaftliche Forschung (§ 60c UrhG)
Für die eigene, nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung ist es erlaubt, analoge und digitale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung des Rechteinhabers herzustellen (§ 60c Absatz 2 UrhG). Wichtig ist, dass die Forschung eigenen, persönlichen Zwecken dient. Auch das entgeltliche oder unentgeltliche Herstellen-lassen ist erlaubt. Die Kopien können also auch von einem Mitarbeiter oder einem Copy-Shop angefertigt werden. Die Kopien dürfen bis zu 75% eines Werkes enthalten. Die Erlaubnis beinhaltet nicht die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung!
Die Voraussetzungen und Beschränkungen bei bei der Nutzung von fremden Materialien für die eigene wissenschaftliche Forschung werden ausführlich bei Leitfrage 2 erläutert.
Weitere Informationen in der Wissensplattform
Begriffserklärungen
Schranken des Urheberrechts
Das Urheberrechtsgesetz enthält Ausnahmen, die sogenannten Schrankenbestimmungen. Sie gestatten es, urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu nutzen. Mit den Schranken soll ein Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers und denen der Gesellschaft geschaffen werden. Die Voraussetzungen für die verschiedenen gesetzlichen Nutzungserlaubnisse sind in den Paragraphen § 44a ff. UrhG geregelt.
[Themen 2-7: Sonderfälle]
Werk
Werke sind persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Absatz 2 UrhG). Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 1 UrhG). Welche Werkarten es gibt, ist in § 2 Absatz 1 Nr. 1-7 UrhG beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt.