Geschlechtliche Vielfalt
Name/Geschlecht: Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.
Damit können Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags für Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende
Für Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende der Universität Bremen wird es seit dem 01.11.23 möglich sein, vor der amtlichen Änderung den Vornamen und/oder Geschlechtseintrag für den universitären Kontext ändern zu lassen.
Hierfür nutzen Sie bitte die Datei "Erklärung TIN". Diese füllen Sie bitte aus, unterschreiben Sie und scannen Sie sie wieder ein.
In Ihrem Moin-Account finden Sie unter der Rubrik "Anträge" den "Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder auf Änderung des Geschlechtseintrags". Diesen füllen Sie aus und laden die gescannte Erklärung hoch.
Bei Unklarheiten und Rückfragen melden Sie sich gerne bei Nele Kuhn, nele.kuhnprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.