Die Antidiskriminierungssatzung

Damit aus einer Satzung zu Antidiskriminierung gelebte Praxis wird!

Der Akademische Senat der Universität Bremen hat im April 2024 eine universitäre Antidiskriminierungssatzung verabschiedet. Die Antidiskriminierungsbroschüre ist eine Ergänzung zur Satzung der Universität Bremen im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Satzung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, deshalb können in der Anwendung der Satzung Fragen aufkommen. Die Broschüre macht die Inhalte der Satzung zugänglicher und erleichtert damit ihre Anwendung.

Antidiskriminierungspolitik braucht alle!

Wir alle tragen Verantwortung dafür, Diskriminierung im Universitätsalltag abzubauen und diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Doch was heißt das konkret? Wie können wir gemeinsam angemessen reagieren und Diskriminierungen möglichst vermeiden? Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind, Diskriminierung mitbekommen oder Ihnen Diskriminierung vorgeworfen wird? Was stellt die Hochschulleitung bereit? Antworten auf all diese Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Was sind schützenswerte Merkmale?

Der Begriff Diskriminierung beschränkt sich auf Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Diversitätsmerkmale: Geschlecht (dazu zählen auch Schwangerschaft oder Elternschaft)/ Geschlechtsidentität,sexuelle Identität, ethnische Zugehörigkeit und rassistische Zuschreibungen, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung, Lebensalter und Behinderung/chronische Erkrankung sieht die Universität in Anlehnung an das AGG als schützenwerte Merkmale an. Darüber hinaus hat sich die Universität entschieden, die schützenswerten Merkmale um folgende zu erweitern: Äußere Erscheinung, sozioökonomische Herkunft, Sprache, Nationalität und Staatsangehörigkeit, Lebensform (z. B. Familienstand oder Übernahme von Care-Aufgaben). Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund all dieser Merkmale sind deshalb an der Universität Bremen verboten.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?


An wen kann ich mich wenden?

Erste Ansprechpersonen und Anlaufstellen gemäß der Satzung

Wo und für Wen gilt die Satzung?

 Informationen zur Reichweite der Antidiskriminierungssatzung

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Unser Verständnis von Diskriminierung mit Definitionen und Beispielen

Kontaktdaten

Antidiskriminierungsberatung:

ADE – Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
E-Mail: ade@uni-bremen.de
Tel: 0421 218 – 60170
(telefonische Sprechzeit: Di 10–11.30 Uhr, Do 16–17.30 Uhr)
http://www.uni-bremen.de/ade

Beschwerdestellen:

AGG Beschwerdestelle für Studierende, Stipendiat*innen
Rechtsstelle (Referat 06)
VWG, Postfach 330440, 28334 Bremen
http://www.uni-bremen.de/rechtsstelle

AGG Beschwerdestelle für Beschäftigte
Dezernat Personalangelegenheiten (DEZ 2)
Postfach 330440, 28334 Bremen
https://www.uni-bremen.de/dezernat2

Broschüre zum herunterladen

Aktualisiert von: Nilo Keune