Urheber (selbständig)

Wer ist Urheber an Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen und wem stehen die Nutzungsrechte daran zu?

  • Sie haben Lehrmaterialien bzw. Studienmodule selbständig erstellt (außerhalb eines Angestellten- und Dienstverhältnisses).

Begriffserklärungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Präsentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]