BQFG - Informationen für Lehrende

Auf dieser Seite haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt - in unseren FAQs speziell für Lehrende! Neben der Frage, was das "Anpassungsstudium nach BQFG" überhaupt genau ist und wer daran teilnehmen kann, erhalten Sie praktische Infos hinsichtlich Ihrer Lehrveranstaltungen, etwa bzgl. Anmeldung und Prüfungsmodalitäten.

Die gesammelten Infos finden Sie auch kompakt in unserem Infoblatt für Lehrende.

Das sogenannte „Anpassungsstudium nach BQFG“ an der Universität Bremen ist Teil des Anerkennungsverfahrens internationaler Lehrkräfte bzw. von Lehrkräften mit nicht-deutschem Lehramtsabschluss. Im Rahmen dieses Verfahrens kann eine Gleichstellung mit dem in Deutschland reglementierten Lehrer:innenberuf erreicht werden. 

Rechtsgrundlage für das Verfahren ist das Bremische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BremBQFG) in seiner aktuell geltenden Fassung, das die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umsetzt. Die Ausführung an der Universität Bremen ist durch die Verordnung zur Anerkennung ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen in Bremen (AV-L) geregelt.

Im Vergleich zum regulären Lehramtstudium in Deutschland ist diese Anerkennung ein verkürzter Weg in den reglementierten Lehrer:innenberuf für Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikation.

Personen mit einem im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss und ggf. mehrjähriger Berufserfahrung beantragen die Gleichstellung ihrer Qualifikation als Lehrer:in in Deutschland beim Staatlichen Prüfungsamt des Landes Bremen. Letzteres prüft deren Qualifikationen und stellt fest, ob eine Gleichstellung möglich ist. Falls ja, ergeht ein Bescheid, der entweder eine sofortige Gleichstellung oder eine Anerkennung nach Durchlaufen eines Anpassungslehrgangs (wissenschaftliche Anpassung und/oder berufspraktische Anpassung) beinhalten kann. Ist laut Bescheid eine wissenschaftliche Anpassung in einem oder mehreren Fächern erforderlich, so können sich die Personen im Studienzentrum Lehramt um einen Studienplatz zum „Anpassungsstudium nach BQFG“ an der Universität Bremen bewerben.

Der von den Anpassungsstudierenden zu erbringende CP-Umfang je Fach ist dabei durch den Bescheid des Staatlichen Prüfungsamts festgelegt: In der Regel sind für das „Anpassungsstudium nach BQFG“ Leistungen im Umfang von 10 bis 40 CP zu erbringen. Falls - für das Erlangen einer Lehramtsbefähigung - ein ganzes Fach neu studiert werden muss, beträgt der Studienumfang 80 CP für Gy/OS bzw. 45 CP für GS laut §29 AV-L.

 

Die Zulassung der Studierenden im wissenschaftlichen Teil des Anpassungslehrgang erfolgt durch das Studienzentrum Lehramt. 

Die Studierenden legen vor Studienbeginn - analog zu internationalen Studienbewerber*innen - einen der von der Universität Bremen akzeptierten Deutsch C1-Nachweise vor. Darüber hinaus gelten die regulären Zulassungsvoraussetzungen der Fächer. 

Die Kapazitäten für den wissenschaftlichen Teil des Anpassungslehrgangs sind im Bremischen Hochschulzulassungsgesetz in §5a geregelt.

Der Anpassungslehrgang darf nach gesetzlicher Vorgabe insgesamt höchstens 3 Jahre dauern (§7 AV-L). Die Frist von 3 Jahren ist im Land Bremen auf den gesamten Anpassungslehrgang bezogen (wissenschaftlicher und berufspraktischer Teil). Je nachdem, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist, kann dies eine enorme Herausforderung für die Personen in der Anpassung darstellen.

Das Staatliche Prüfungsamt geht davon aus, dass die Personen in Vollzeit studieren können. Letzteres ist für viele der Personen jedoch nicht realistisch, da sie meist auch familiär eingebunden sind, oftmals zur Sicherung des Lebensunterhalts ihrer Familie beitragen müssen und dafür nicht selten bereits in Schule arbeiten. 

Wenn dann noch Kapazitäten bleiben, ist die fachsprachliche Weiterbildung in Deutsch von C1 zu C2 ein weiteres Thema, das sie für die spätere Festanstellung in Schule angehen.  

Teilnehmende im Anpassungsstudium nach BQFG sind nicht regulär immatrikuliert und können somit nicht von den regulären Vorteilen für Studierende (Semesterticket, kostenfreier Zugang zur Bibliothek) profitieren. 

Zur Lernplattform Stud.IP haben sie regulär Zugang, um sich zu Veranstaltungen anzumelden. Ebenfalls verfügen sie über eine uniinterne Mailadresse.

Achtung: Sie verfügen über keine Matrikelnummer und haben damit keinen Zugang zum PABO-Portal. Sie erhalten stattdessen einen Teilnahmeausweis sowie am Ende ein Zeugnis über die absolvierten (Teil-)Module.

Teilnehmende des Anpassungsstudiums erhalten einen individuellen Studienplan von den Fachbeauftragten der Fächer, in welchen sie eine Gleichstellung erreichen möchten. Bei der Erstellung des individuellen Studienplans werden der Bescheid des Staatlichen Prüfungsamts mit der Vorgabe der nachzustudierenden Credit Points sowie die Notenaufstellung des vorangegangenen Lehramtsstudiums im Ausland herangezogen. Der individuelle Studienplan ist für die Studierenden bindend und kann nur in Rücksprache mit dem/der Fachbeauftragten geändert werden. Er enthält die (Teil-)Module, welche die Anpassungsstudierenden für den erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Teils des Anpassungslehrgangs absolvieren müssen. 

Der reguläre Studienverlaufsplan gilt für die Anpassungsstudierenden nicht. Aufgrund der zeitlich engen Vorgaben, die die Studierenden aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für das Anpassungsstudium haben, kann es im ungünstigsten Fall vorkommen, dass Module in umgekehrter Reihenfolge studiert werden müssen. 

Mit ihrem Teilnahmeausweis können Teilnehmende des Anpassungsstudiums sich regulär bei Stud.IP anmelden und sich über diese Plattform für Veranstaltungen anmelden. Die Ausstellung des Teilnahmeausweises zu Beginn des Anpassungsstudiums kann sich je nach Abgabe der obligatorischen Unterlagen jedoch bis nach Vorlesungsbeginn verzögern.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen nur unter Vorlage des gültigen Teilnahmeausweises und individuellen Studienplans zulässig ist.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung aufgrund des Status der Anpassungsstudierenden (keine Immatrikulation) nicht über das Zentrale Prüfungsamt/Flex now (PABO) erfolgen kann. Die An- und Abmeldung erfolgt direkt bei den Lehrenden. Dies gilt auch für die Anmeldung zu e-Klausuren. Bitte unterstützen Sie die Studierenden bei Bedarf darin, ohne Matrikelnummer eine Zulassung zur Prüfung zu erwirken. 

In Bezug auf den Prüfungsumfang und die Prüfungsleistungen gelten für Studierende im Anpassungsstudium dieselben Vorgaben wie für regulär immatrikulierte Studierende. Dies gilt auch für die Möglichkeiten der Prüfungswiederholung.

 

Prüfungsleistungen für das Anpassungsstudium werden auf auf einem speziellen Leistungsnachweis dokumentiert, den die Studierenden Ihnen im Rahmen der Prüfung(sanmeldung) zur Verfügung stellen. Das Studienzentrum Lehramt akzeptiert Leistungsnachweise, die entweder regulär in Papierform (inkl. Unterschrift, Stempel & Siegel) ausgestellt wurden oder alternativ von den Prüfenden über den entsprechenden Uni-E-Mail-Account als Scan (inkl. Unterschrift & Stempel) direkt an bqfgprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de versendet werden. Bitte denken Sie daran, die Studierenden im letzteren Fall in cc. zu nehmen. 

Sobald die Leistungsnachweise aller im individuellen Studienplan festgelegten (Teil-)Module im Studienzentrum Lehramt eingegangen sind, bekommen die Studierenden ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Teils des Anpassungslehrgangs. Dieses Zeugnis benötigen sie, um sich damit zum 15.04./15.10. für den sich gegebenenfalls anschließenden berufspraktischen Anpassungslehrgang am Landesinstitut für Schule zu bewerben. Die für die Zeugniserstellung benötigten Leistungsnachweise sollten den Studierenden daher im Idealfall bereits vor Semesterende ausgehändigt werden bzw. bis spätestens 31.03./30.09. per Hauspost oder E-Mail im Studienzentrum Lehramt eingehen. 

Kontakt

Anpassungsstudium nach BQFG

 

Gesche Heidemann

bqfgprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Sportturm (SpT) Raum C 4030

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Aktualisiert von: ZfLB