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Begrenzte öffentliche Ressourcen und die Herausforderung, dem Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomik angemessen Rechnung zu tragen, stellen hohe Anforderungen an Management und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen. Aus ökonomischer Perspektive liegt nahe, die Gestaltung von Prozessen und Strukturen am damit geleisteten „Mehrwert“ auszurichten. Was „Mehrwert“ für PatientInnen, BeitragszahlerInnen und andere wichtige Stakeholder im deutschen Gesundheitswesen genau bedeutet, wie dieser Mehrwert gemessen werden kann, und durch welche Strukturen und Prozesse seine Implementierung wirksam gefördert werden kann, ist jedoch in verschiedener Hinsicht eine offene Frage. Die Abteilung widmet sich dieser Frage durch empirische und theoretische Forschung auf den drei Ebenen:

  1. Spezifikation von Mehrwert: Zielgerichtetes Management im Gesundheitswesen bedarf eines Konzepts von „Mehrwert“ - etwa zur Bestimmung der „Unique Selling Proposition“ eines neuen Gesundheitsgutes in einem Business Plan oder dessen „Value-based Pricing“. Die gängigen Konzepte hierzu stehen jedoch in Konflikt mit den sozialrechtlichen Vorgaben und der an der Menschenwürde ausgerichteten ethischen Orientierung in Deutschland: Weder die in ökonomischen Fachkreisen gängige Orientierung an individueller Nutzenmaximierung (ausgedrückt in aggregierter Zahlungsbereitschaft), noch die von der angelsächsischen Gesundheitsökonomik vorgeschlagene Maximierung qualitätsadjustierter Lebensjahre scheinen eine konsensfähige Spezifikation von „Mehrwert“ im deutschen Gesundheitswesen zu bieten. Das erste Forschungsziel der Abteilung besteht daher darin, Beiträge zu einem theoretisch fundierten, für die empirische Forschung operationalisierbaren, bedarfsbasierten Konzept von „Mehrwert“ im Gesundheitswesen zu leisten, welches den relevanten ethischen und rechtlichen Vorgaben Rechnung trägt.
  2. Bewertung (ex-ante und ex-post): Die Höhe des Mehrwerts einer neuen Gesundheitsleistung ist angesichts der hohen Unsicherheit bzgl. deren Kosten und Effekten selten einfach zu bestimmen. Dies wird verstärkt durch die vielfältigen Akteure, die aus Systemperspektive zu diesem Mehrwert beitragen und an den komplexen Datenstrukturen des deutschen Gesundheitswesens, die dessen Messung erschweren. Evidenz­basiertes Management erfordert jedoch, den Mehrwert neuer Leistungen zu Beginn und im Verlauf des Innovationsprozesses zu erheben. Das zweite Forschungsziel der Abteilung besteht daher in der Weiterentwicklung und Anwendung empirischer Methoden zur innovationsbegleitenden Evaluation neuer Gesundheitsleistungen.
  3. Implementierung: Wertschöpfende Innovationen können PatientInnen nur zu Gute kommen, wenn ihre Einführung mit Hilfe entsprechender organisatorischer und vertraglicher Arrangements gelingt. Ein möglicher Ansatz hierfür sind z.B. sogenannte Managed Entry Agreements, bei denen die Vergütung neuer Leistungen an Evidenz zum tatsächlich generierten Mehrwert gebunden wird. Derartige Arrangements müssen dem Kontext des deutschen Gesundheitswesens und den damit verbundenen Interessen und Anreizstrukturen Rechnung tragen und betriebswirtschaft­lich nachhaltig umsetzbar sein. Aufgrund der Spezifika der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Ergebnisse der internationalen Management-Literatur zur erfolg­reichen Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen nur begrenzt auf Deutschland übertragbar. Das dritte Forschungsziel besteht daher in der kontextspezifischen theoretischen und empirischen Forschung zu Innovationsprozessen im deutschen Gesundheitswesen, um eine erfolgreiche Umsetzung wertschöpfender Innovation in der Versorgungspraxis zu fördern.