Organisation
Gremien
Der Institutsrat des IPP tritt mindestens zweimal im Kalenderjahr zusammen. Die Leitung obliegt der/dem geschäftsführenden Direktor:in. Mitglieder sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des IPP sowie gewählte Vertreter:innen der akademischen und sonstigen Mitarbeiter:innen. Die Aufgaben des Institutsrates sind u.a. Beschlussfassungen über die Mittelbewirtschaftung und den Haushaltsplan, Erstellung des abteilungsübergreifenden Forschungsprogramms, über gemeinsame Veranstaltungen und den Rechenschaftsbericht des IPP. Der Institutsrat wählt alle zwei Jahre das Direktorium des IPP.
Die Mitgliederversammlung des IPP findet mindestens einmal jährlich statt. Die Leitung obliegt der/dem geschäftsführenden Direktor:in. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des IPP gemäß §4 der Satzung an. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Wahl der sonstigen und akademischen Mitglieder des Institutsrates, Beschlussfassung über die Geschäftsordnung sowie die Beratung des Institutsrats in strukturellen und inhaltlichen Fragen des IPP.
Organigramm
Hier finden Sie das aktuelle Organigramm des IPP
Satzung
Hier finden Sie die Satzung des IPP vom 24.08.2023