Direktorium

Das Direktorium des IPP setzt sich aus drei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern des IPP zusammen. Es entscheidet in allen Angelegenheiten des IPP sowie über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.

Das Direktorium wird für die Dauer von zwei Jahren vom Institutsrat gewählt, die Direktoriumsmitglieder wählen aus ihrer Mitte eine:n geschäftsführende:n Direktor:in. Die/Der geschäftsführende Direktor:in führt die Geschäfte des IPP im Rahmen der Beschlüsse des Institutsrates. Siehe hierzu auch die Satzung des IPP.

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