Gremien
Gremien
Studienkommission (SK)
Die Studienkommission wird vom Fachbereichsrat eingesetzt. Wichtigste Aufgabe der Studienkommission ist es, den jeweiligen Lehrbedarf der Studiengänge zu ermitteln sowie das Lehrangebot zu planen.
Institutsrat (IR)
Der Institutsrat ist das höchste Gremium des Instituts für Geschichtswissenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören: Wahl der/des Direktor*in des Instituts und deren/dessen Stellvertreter*in, Beratung und Beschlussfassung über Anträge an die/en Dekan*in zu Strukturentscheidungen des Faches im Bereich der Lehre unter Einbeziehung entsprechender Empfehlungen des Instituts. Der IR tritt auf Einladung der Direktorin des Instituts mindestens einmal im Semester zusammen. Der Institutsrat ist zudem einzuberufen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder dies beantragen.
Bachelorprüfungsausschuss (BPA)
Der Prüfungsausschuss ist ein verantwortliches (gewähltes) Gremium, das unter anderem für Zulassung zur Bachelorarbeit zuständig ist, aber auch bei unvorhergesehenen Problemen (Krankheit, Prüfungsschwierigkeiten) Regelungen prüft und Sondergenehmigungen erteilen kann. Dem Prüfungsausschuss gehören drei Professor*innen, ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und ein*e Studierende*r an. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist zuständig für die Entscheidungen über Widersprüche gegen die in Prüfungsverfahren getroffenen Entscheidungen.
Masterprüfungsausschuss (MPA)
Analog zum Bachelorprüfungsausschuss existiert ein Prüfungsausschuss für den Master Geschichte. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist zuständig für die Entscheidungen über Widersprüche gegen die in Prüfungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Er befasst sich aber auch mit Angelegenheiten, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.
Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss Dr. phil. ist ein fachbereichsübergreifendes Gremium. Er entscheidet darüber, ob Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen als Doktorand*in an der Universität Bremen angenommen werden. In der Regel ist dies kein Problem, wenn Sie an der gleichen Hochschule im jeweiligen Fach studiert und Ihren Abschluss gemacht haben. Kommen Sie aus einem anderen Fach oder von einer anderen Hochschule, dann kann es vorkommen, dass der zuständige Promotionsausschuss Bedingungen für die Annahme stellt. Dies ist zumeist unproblematisch, wenn man sich rechtzeitig darüber informiert. Der Promotionsausschuss entscheidet zudem über die Zulassung zur Promotion.