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Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgrund der vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung

Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgrund der vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien Hansestadt Bremen (haushaltslose Zeit) ...

Mit der Info-Mail vom 15.01.2024 hat die Kanzlerin über die Bewirtschaftungsmaßnahmen in der haushaltslosen Zeit nach Artikel 132a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen informiert.

Die Universität Bremen hat die Verwaltungsvorschriften des Landes Bremen auf die wesentlichen Kostenkategorien und Finanzierungsquellen der UB (Finanzstellen und Fonds) übertragen.

Daraus wird ersichtlich, welche Bedingungen in welchem Fall gelten (Anlage Kostenkategorien, Anlage Finanzierungsquellen).

Die Detailinformationen finden Sie hier

  1. Info-E-Mail K vom 15.01.2024 zur haushaltslosen Zeit
  2. Haushaltslose Zeit – Handlungshilfe mit Anlagen

Rechtsgrundlage ist Artikel 132a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen.

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