Modulprüfungen / Prüfungspläne / Prüfungsordnungen

Prüfungspläne für das akademische Jahr 2023/24 (WiSe und SoSe)

Prüfungsleistungen in allen Veranstaltungen des BA English-Speaking Cultures müssen innerhalb allgemein verbindlicher, mit dem Prüfungsamt abgesprochener Fristen erbracht werden. Um diese Prüfungsleistungen abzulegen zu können, müssen Sie sich selbstständig beim Zentralen Prüfungsamt in jedem Semester (bei einsemestrigen Modulen) und im zweiten Semester (bei einjährigen Modulen) anmelden. In der Regel gilt für das Wintersemester der Anmeldezeitraum vom 10.12. bis zum 10.01. und für das Sommersemester der Anmeldezeitraum vom 10.06. bis zum 30.06.

Eine Anmeldung zur Modulprüfung ist in jedem Semester, in dem Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, zwingend erforderlich. Auch die Wiederholung nach einem Fehlversuch oder einer Krankmeldung muss angemeldet werden. Der Prüfungsplan regelt die Termine für die Anmeldung, Durchführung und Benotung von Modulprüfungen (Eintrag in PABO). Nach Abgabe/Erbringen der Leistung muss diese innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums benotet werden und wird dann anschließend von den Modulbeauftragten in jedem Semester eingetragen. Eine Liste der Modulbeauftragten finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen zu An-und Abmeldemodalitäten, bei Krankmeldung oder bei technischen Problemen sollten Sie direkt mit den für Sie zuständigen Geschäftsstellen des ZPAs klären.

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