FAQs zum Praxismodul (ab WiSe 2016/17)

Für wen gelten die hier gegebenen Informationen?

Für Studierende des BA-Studiengangs Linguistik/Language Sciences, die nach der Studienordnung ab Studienjahr 2016/17 studieren und deshalb das Modul LS8 „Praxisphase“ absolvieren müssen.

Wo finde ich die Modulbeschreibung zum Praxismodul?

Auf der Studiengangs-Homepage unter https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/fachbereiche/fb10/fb10/pdf/linguistik/module/LS8.pdf.

Wie viele Kreditpunkte sind im Praxismodul zu erwerben?

21 CP.

Wodurch können CP-Punkte erworben werden?

Durch folgende Modulleistungen:

A) Auslandsstudium oder

B) Fachwissenschaftliches Praktikum oder

C) Feldforschung oder

D) Recherche (Archive) oder

eine Kombination aus mehreren der Möglichkeiten A) bis D)

Gibt es Beschränkungen für die Kombination dieser Modulleistungen?

Nein.

Können auch mehrere Leistungen innerhalb des gleichen Modulleistungstyps addiert werden (z.B. zwei verschiedene Praktika)?

Ja, z.B. 2 Praktika à 6 Wochen zu einer Gesamtleistung von 12 Wochen

Wie erfolgt der Erwerb von CP-Punkten?

Im Falle von A) sind Studienleistungen im Ausland zu erbringen, die im Umfang 15 CP entsprechen (+ 6 CP für allgemeine Organisation des Auslandsstudiums). Im Falle von B)-C) wählen die Studierenden bestimmte Aufgaben, die sie im Laufe des Praxissemesters zu erbringen haben. Option D) stellt eine Kombination aus mindestens zwei der Möglichkeiten A-C) dar.

Wie wird der Zeitaufwand bei B bis D verpunktet?

Nach der Grundregel: 30 Arbeitsstunden entspricht 1 CP.

Wie wird der schriftliche Bericht verpunktet?

Grundsätzlich werden für die Selbstorganisation des Praxissemesters und das Abfassen des Praktikumsberichts 6 CP angerechnet. Die verbleibenden 15 CP Punkte sind durch den Nachweis des Zeitaufwandes anrechenbar.

Was muss ich vor Aufnahme einer der Modulleistungen vorab tun?

Suchen Sie sich eine/n fachlich kompetente/n Betreuer/in, holen Sie sich von dieser/m das Einverständnis zu Ihren geplanten Modulleistungen und schließen Sie darüber ein learning agreement ab.

Welche Nachweise sind für die einzelnen Studiertätigkeiten am Ende des Praxissemesters vorzulegen?

  1. A): Bescheinigungen zum Nachweis der erworbenen CPs und schriftlicher Bericht
  2. B) bis D): Nachweis über die Durchführung (z.B. in Form einer Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers oder Projektleiters, Zeitaufwandsprotokoll) und schriftlicher Bericht

Welche Vorgaben gibt es für den schriftlichen Bericht im Falle von A bis D?

Er soll einen Umfang von mindestens 8 Seiten DIN-A4 (anderthalbzeiliger Abstand, 2,5 cm Rand an allen Seiten, Normschrift 12pt) haben. Es handelt sich um einen Tätigkeitsbericht mit Selbstreflexion. In ihm soll eine Beurteilung dazu erfolgen, inwiefern das bisherige Studium bei der Durchführung des Praxissemesters hilfreich/hinderlich gewesen ist und inwiefern die Erfahrungen aus dem Praxissemester die weitere universitäre oder berufliche Laufbahn beeinflussen können. Dem Bericht sind alle offiziellen Dokumente (Kopien) beizufügen, die die Tätigkeit und zeitliche Belastung der Studierenden belegen.

Werden alle Modulleistungen benotet und wenn ja wie?

Das Modul ist insgesamt unbenotet, daher werden auch die Teilleistungen nicht benotet.

Was ist zu tun, falls die Kombination der erworbenen Punkte unter den 30 CPs liegt, die pro Semester zu erwerben sind?

Es sind Zusatzleistungen aus der Liste der zulässigen Modulleistungen zu erbringen.

Ist eine Anmeldung für das Praxismodul in Pabo möglich/nötig?

Nein

Wie erfolgt dann der Eintrag in Pabo?

Für LS 8 müssen Leistungsnachweise bei Pabo eingereicht werden.

Wer hilft mir bei Fragen weiter?

  • bei Fragen zum Modul: der jeweilige Modulverantwortliche (z.Zt. Herr Stolz, bis 30.09.25)
  • bei Fragen zum Auslandsstudium und dem learning agreement: Frau Evers und Frau Seyferth
  • bei inhaltlichen Fragen zur Durchführung der Modulleistung: der/die betreuende Lehrende