Schritte ins Ausland
Sie möchten und/oder müssen im Ausland studieren. Wir möchten Sie bei diesem Schritt unterstützen und haben dafür eine Checkliste für den Auslandsaufenthalt zusammengestellt.
Vor dem Auslandsaufenthalt
1. Vorgaben der Prüfungsordnung
Bitte prüfen Sie zunächst die Vorgaben zum Auslandsstudium gemäß Ihrer Prüfungsordnung .
E-SC: Im Profilfach beträgt der Mindestauslandsaufenthalt ein Semester an einer Universität mit einem englischsprachigen Studienangebot. Wenn Sie zwei Philologien studieren können Sie in einem der beiden Fächer den Auslandsaufenthalt von insgesamt drei Monaten in max. drei Teilabschnitten erbringen. Wenn Sie English mit Lehramtsoption studieren, können Sie entweder im Ausland studieren oder als Fremdsprachenassistent/-in arbeiten. Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung! Bitte beachten Sie, dass ab dem Wintersemester 2025/26 voraussichtlich eine neue Studienordnung gelten wird. Diese wird etwas geänderte Vorgaben in Bezug auf den Auslandsaufenthalt haben.
Frankoromanistik/Hispanistik: Im Profil-/ Komplementärfach und bei der Lehramtsoption beinhaltet Ihr Studium ein mindestens viermonatiges Auslandsstudium im Land Ihrer Zielsprache. Bei allen Optionen können Sie statt des Studiums auch als Fremdsprachenassistent/-in in einem französisch, bzw. spanischsprachigen Land arbeiten. Beim Studium der Fremdsprache als Komplementärfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien kann der Auslandsaufenthalt in maximal vier Teilabschnitten erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann in Spanisch (mit Zustimmung des Prüfungsausschusses) auch ein mind. viermonatiges Praktikum in einem spanischsprachigen Land erfolgen. Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung!
Auch, wenn Sie Germanistik oder Linguistik studieren und ein Auslandsaufenthalt nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, können Sie sich gerne für einen Auslandsaufenthalt z.B. mit Erasmus bewerben.
2. Wunschland und Universität auswählen
Bitte entscheiden Sie dann, ob Sie in Europa oder im Nicht-EU Ausland studieren möchten. Für diese Auswahl sollten Sie mehrere Kriterien heranziehen:
- Das Studienangebot der Hochschulen im Ausland (dazu prüfen Sie bitte eigenständig die Webseiten der Universitäten, bzw. - wenn Sie E-SC studieren - unbedingt die entsprechenden Angaben in der Gruppe "Auslandsaufenthalt E-SC" in Stud.IP. An den britischen Universitäten stehen Ihnen i.d.R. nicht alle Seminare offen). Prüfen Sie bitte dabei, ob an den Universitäten Seminare angeboten werden, die für Ihr Studium hier an der Universität Bremen sinnvoll sind. Auf den Internet-Seiten des International Office und in Stud.IP (Veranstaltung: „Auslandsaufenthalt Hispanistik/Frankoromanistik/E-SC“) stehen Ihnen zudem Erasmusberichte ehemaliger Outgoings zur Verfügung.
- Die finanzielle Unterstützung: Für ein Studium an einer unserer Partneruniversitäten in Europa oder Übersee müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium in Europa bewerben, dann können Sie eine Förderung über Erasmus erhalten.
- Auslands-BAFöG (www.auslandsbafoeg.de) können Sie für ein Studium an jeder Universität weltweit beantragen. Bitte prüfen Sie aber, ob der BAföG-Zuschuss zu den Studiengebühren (zur Zeit: 4.600 Euro) die tatsächlichen Studiengebühren deckt. Auch wenn Sie im Inland kein BAFöG erhalten, können Sie u.U. Auslands-BAFöG bekommen.
- Ihr persönliches Interesse
3. a) Bewerbung Europa (Erasmus)
Die Bewerbung an der Universität Bremen findet über die Datenbank „SOP Mobility Online“ statt. Diese wird jeweils von Mitte Januar bis 15. Februar eines Jahres auf den Seiten des International Office online geschaltet. Nach der Registrierung in der Datenbank werden Sie aufgefordert, zusätzlich folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz hochzuladen:
- „Letter of Motivation“ (Bewerbungsschreiben in der Sprache, die Sie studieren, zu den Kriterien s.u.). Sie können alle drei Wunschuniversitäten in einem Schreiben zusammen fassen
- Lebenslauf (tabellarisch auf Deutsch, mit Foto)
- Aufstellung aller bisherigen in Ihrem Studium erbrachten Leistungen („transcript of records“). In der Romanistik fügen Sie bitte eine tabellarische Aufstellung der bisher / zur Zeit besuchten Veranstaltungen bei. Unterschriften von Dozenten oder eine Beglaubigung sind in der Romanistik / Germanistik nicht notwendig. Wenn Sie E-SC studieren, dann fügen Sie bitte einen PABO-Ausdruck bei.
- Nachweise der Sprachkenntnisse (mind. B2, in E-SC fügen Sie bitte den Sprachnachweis bei, den Sie bei Ihrer Bewerbung hier an der Universität Bremen eingereicht haben (C1))
Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz bewerben, senden Sie bitte Kopien von allen Unterlagen einschließlich eines Ausdrucks des Bewerbungsformulars von Mobility Online an das Erasmus-Büro des FB 10 (gerne auch doppelseitiger Ausdruck): Universität Bremen, Fachbereich 10/Erasmus, Universitätsboulevard 13, 28359 Bremen. Bitte heften Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer zusammen. Bitte keine Mappen, Schnellhefter oder Prospekthüllen abgeben.
Bitte geben Sie nur Universitäten an, die tatsächlich für Sie in Frage kommen. Aufgrund der begrenzten Plätze an jeder Partneruniversität können wir leider nicht garantieren, dass wir Sie an Ihre Erstwahl senden können. Nachträgliche Änderungen der Zieluniversitäten (auch der Zweit- oder Drittwahl) sind leider nicht möglich.
In der Romanistik wird die Auswahl anhand Ihrer Begründung im Motivationsschreiben getroffen. In diesem Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universität bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt.
Im Studiengang English-Speaking Cultures werden die Plätze an den Partnerhochschulen im englischsprachigen Raum anhand von mehreren Kriterien vergeben. Die Begründung Ihres Auslandsstudiums im Motivationschreiben wird mit maximal 45 Punkten bewertet, Ihr Notendurchschnitt mit maximal 35 Punkten, außerfachliche Kriterien (wie soziales Engagement, Mitarbeit im StugA, etc.) mit maximal 10 Punkten und soziale Kriterien mit maximal 10 Punkten. Aus der insgesamt erreichten Punktzahl wird ein Ranking der eingegangenen Bewerbungen erstellt und die Plätze in dieser Reihenfolge vergeben.
Im Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universität bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt oder welchen Bezug der Aufenthalt ggf. zu Ihrer Bachelor-Arbeit hat. Im tabellarischen Lebenslauf können Sie neben Ihren sonstigen Angaben kurz Ihre sonstigen Aktivitäten, wie soziales, politisches, kulturelles Engagement darstellen.
Im Studiengang E-SC können Sie als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse den Nachweis beifügen, den Sie auch für die Bewerbung an der Universität Bremen eingereicht haben. Es kann allerdings sein, dass die Partneruniversität, an der Sie möglicherweise einen Platz bekommen, andere Vorgaben hat oder einen offiziellen Test verlangt. Bitte prüfen Sie dies in Stud.IP/Auslandsaufenthalt E-SC unter „Dateien/Informationen der europäischen Partneruniversitäten“.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Erasmus-Studienplatz zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Partneruniversität. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universität: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversität studieren möchten. Anschließend setzt sich die Partneruniversität mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Bestätigung der Partneruniversität haben, ist der Platz definitiv sicher.
3. b) Bewerbung Partnerhochschule Nicht-EU
Eine Liste der außereuropäischen Partneruniversitäten finden Sie hier: http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/international/partner.aspx . Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universität und in Stud.IP, Veranstaltung „Auslandsaufenthalt Land“ / Dateien.
Die Bewerbungen für Partnerhochschulen sind bei den jeweiligen Kooperationsverantwortlichen der Universität Bremen einzureichen (Frau Dr. Esders (USA) oder Frau Dr. Evers (Südamerika)). Sie können für jede Hochschule weltweit Auslands-BAföG beantragen (www.auslandsbafoeg.de). Da die Bemessensgrenze höher liegt als für das Inlands-BAföG, kann sich eine Bewerbung ggf. auch lohnen, wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
Die Universität Bremen hat zudem eine Kooperation mit dem Dickinson College, für das jedes Jahr sehr gute Stipendien vergeben werden. Informationen zu dieser Kooperation finden Sie hier . Ansprechpartnerin ist Dr. Janine Ludwig (ludwigjprotect me ?!dickinsonprotect me ?!.edu)
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studienplatz an einer Partneruniversität zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Universität. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universität: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversität studieren möchten. Anschließend setzt sich die Partneruniversität mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Bestätigung der Partneruniversität haben, ist der Platz definitiv sicher.
3.c) Freie Bewerbung ("Free Mover")
Bitte prüfen Sie auf den Seiten der (Partner-)Universität, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Freie Bewerbungen richten Sie bitte selbstständig direkt an die jeweilige Universität.
Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
Es gibt verschiedene Organisationen, die (kostenpflichtig) bei der Bewerbung helfen, beispielsweise das Institut Ranke-Heinemann oder GoStralia. Die Universität kann für diese Unternehmen keine Gewähr übernehmen.
4. Auswahl/Grant Agreement
Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz beworben haben, werden Sie bis April informiert, ob Sie von uns für einen Studienplatz an einer Ihrer gewünschten Hochschulen nominiert werden. Bitte beachten Sie: Nach der Zusage durch uns, nominieren wir Sie an der Partneruniversität. Im Anschluss werden Sie von dieser aufgefordert, sich noch einmal an der Partneruniversität selbst zu registrieren und alle erforderlichen Unterlagen (Sprachnachweis!) hochzuladen. Erst wenn die Partneruniversität Ihnen im Anschluss den Platz bestätigt hat, sind Sie definitiv angenommen!
Nun müssen Sie den Platz auf Mobility Online annehmen oder ablehnen. Nach der Annahme werden Sie aufgefordert Ihre Personenstammdaten zu vervollständigen. Im Anschluss müssen Sie das Grant Agreement vorbereiten und einreichen. Das Grant Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem International Office, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten sind. Ohne diesen Vertrag haben Sie keinen Anspruch auf Mobilitätszuschuss. Weitere Informationen erhalten Sie vom International Office sobald dieser Schritt bearbeitet werden muss.
5. Learning Agreement / Auswahl der Seminare
Vor Ihrer Reise füllen Sie ein sog. Learning Agreement aus (die Vorlage finden Sie in Mobility Online). In dieser Vereinbarung stellen Sie zusammen, welche Seminare Sie voraussichtlich an der Auslandshochschule besuchen möchten, wie viele Credits Sie damit erwerben und für welches Seminar Sie sich den im Ausland besuchten Kurs anerkennen lassen möchten. Das Learning Agreement muss in der Romanistik und in E-SC von Frau Jana Wachsmuth sowie anschließend von Ihrer Gasthochschule vor Beginn des Semesteres unterzeichnet werden. Bei Änderungen Ihres Stundenplans (in der Regel nach Studienbeginn) füllen Sie bitte die zweite Seite aus („Changes to Original Learning Agreement“).
Inhaltlich sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Seminare belegen, die von den Anforderungen und vom Inhalt her in etwa in Romanistik den B1a Literatur, B2a Linguistik und B3 Sprachpraxis Modulen entsprechen. In E-SC sollten die besuchten Seminare „studienrelevant“ sein.Informationen zum Seminarangebot der Partneruniversität finden Sie u.U. auf Stud.IP / Veranstaltung „Auslandsaufenthalt“. Für die spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistung sollten Sie vorab mit der Anerkennungsbeauftragten Kontakt aufnehmen. Für die Frankoromanistik und den Studiengang E-SC ist dies Jana Wachsmuth (jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Studieren Sie Hispanistik, dann wenden Sie sich bitte an Dr. Ramona Kreis (rkreis@uni-bremen.de). Für die Germanistik und den Studiengang TnL ist Dr. Hauke Kuhlmann (ha_ku@uni-bremen.de) zuständig und für die Linguistik Frau Dr. Sibylle Seyferth (seyferth@uni-bremen.de).
Grundsätzlich können Sie auch Seminare in Ihrem Nebenfach belegen. Die Entscheidung, ob dies möglich ist, trifft allerdings die Partnerhochschule. In diesem Fall besprechen Sie bitte auch mit dem/der Koordinator*in in Ihrem Nebenfach an der Universität Bremen, ob Sie sich die gewählten Seminare anerkennen lassen können.
Insgesamt sollten Sie für einen Aufenthalt mit Erasmus in der Romanistik mindestens 20 ECTS erwerben (Sie sollten aber sicherheitshalber mehr ECTS belegen). In den romanistischen Studiengängen sind für den Auslandsaufenthalt jeweils zwei Selbststudieneinheiten vorgesehen, die Sie im Ausland selbständig bearbeiten können. Die Klausuren zu den Selbststudieneinheiten finden nach Ihrer Rückkehr in Bremen statt. Für die Selbststudieneinheiten bekommen Sie – bei erfolgreicher Teilnahme – jeweils 3 CP (Literatur und Linguistik, Anmeldung über Stud.IP). Diese können Sie sich auf die 30 ECTS anrechnen lassen.
Sollten Sie English-Speaking Cultures studieren, so sind für Ihr Auslandsstudium lediglich 15 Credits vorgeschrieben. Zusätzliche Credits können für die General Studies, bzw. die Schlüsselqualifiaktionen angerechnet werden.
Sollte die von Ihnen gewählte Universität keine ECTS für Seminare vergeben oder sollten diese nicht mit den europäischen ECTS konform sein (insbesondere in den USA, Kanada, Australien), reichen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Unterlagen über Kursinhalte und Semesterwochenstunden ein. Klären Sie bitte auch im Voraus, wie viele Kurse Sie dort belegen müssen! Kurse mit Anfänger Niveau können in der Regel nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die Anerkennungsbeauftragten.
Für Ihr Auslandssemester dürfen Sie auf keinen Fall ein Urlaubssemester beantragen, da Ihnen dann Ihre erbrachten Leistungen nicht anerkannt werden können!
Im Ausland
6. Confirmation of Erasmus Study Period / Learning Agreement
Lassen Sie sich am Ende Ihres Aufenthaltes von der (Partner-)Universität im Ausland die Confirmation of Erasmus Study Period unterzeichnen und reichen Sie diese im Original nach Beendigung Ihres Aufenthaltes beim International Office ein.
Sollten Sie im Ausland Ihr Learning Agreement ändern und das Dokument „Changes to Original Learning Agreement“ ausfüllen, so senden Sie dieses bitte an Jana Wachsmuth (Universität Bremen, jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Laden Sie das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.
Beide Dokumente finden Sie in Mobility Online. Sie sind die Basis für die Auszahlung Ihres Mobilitätszuschusses.
Rückkehr
7. Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich bitte für die Fächer E-SC und Frankoromanistik an Frau Wachsmuth (jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de), für die Hispanistik an Frau Dr. Kreis (rkreis@uni-bremen.de) sowie an Herrn Dr. Kuhlmann (ha_kuprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für die Germanistik und TnL. Bitte reichen Sie sowohl Ihr Zeugnis auch das ausgefüllte Antragsformular ein. Letztes muss im Original von Ihnen unterschrieben vorliegen!
Sollte Ihre Gastuniversität keine ECTS vergeben, reichen Sie ggf. bei der Anerkennungsbeauftragten Unterlagen über Kursinhalte und Semesterwochenstunden ein.
Die Anerkennungsbescheinigung laden Sie in Mobility Online hoch und geben diese bitte anschließend beim Prüfungsamt ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Auslandsmodul im Fach English-Speaking Cultures nicht in Pabo anmelden müssen. Gleiches gilt in allen Fächern des FB10 für Kurse/Module, die Sie sich aus dem Auslandssemester über die Anerkennungsbeauftragten anerkennen lassen möchten. Eine vorherige Anmeldung in Pabo ist in diesen Sonderfällen nicht erforderlich.
8. Abgabe Transcript of Records
Eine Kopie Ihres im Ausland erworbenen Transcript of Records laden Sie bitte in Mobility Online hoch.
9. Erfahrungsbericht / Evaluationsbogen
Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie bitte den Erfahrungsbericht und den Evaluationsbogen/EU-Survey aus. (Einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht finden Sie unter: https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt/) Den Link zum EU-Survey erhalten Sie automatisch per Email. Sowohl den Erfahrungsbericht als auch den EU-Survey laden Sie bitte innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr in Mobility Online hoch. Dies ist unabdingbar für die Abrechnung Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem DAAD, der für die finanzielle Abwicklung des Programmes zuständig ist.
Bitte reichen Sie den ausgedruckten Erfahrungsbericht auch im Erasmus Büro des Fachbereich 10 ein. Wir stellen ihn dann elektronisch auf Stud.IP / Auslandsaufenthalt ein. So stehen Ihre Erfahrungen auch zukünftigen Outgoings zur Verfügung. Vielen Dank!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude bei Ihrem Studienaufenthalt im Ausland!