Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang English-Speaking Cultures/Englisch ist im Bachelorstudium mit Lehramtsoption zulassungsbeschränkt, d.h. die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Zulassung erfolgt abhängig von der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses oder der Wartezeit. Genauere Informationen zum Zulassungsverfahren einschließlich der NC-Grenzwerte finden Sie über die Übersicht der ZSB. Das Studium im Komplementärfach, Profilfach oder für Grundschule und Inklusive Schule ist zulassungsfrei.

Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung sind vor Aufnahme des Studiums (Profil- und Komplementärfach sowie Lehramtsoption) englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen

Nachweisoptionen:

  • Englisch als fortgeführte Fremdsprache im Grund- oder Leistungskurs muss mit mindestens 11 Punkten abgeschlossen werden. Dabei wird entweder die Zensur der Abiturprüfung oder der Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase zugrunde gelegt. Bei letzterem wird ab einem Wert von 10,5 wird zu 11 Punkten aufgerundet.
  • Standardisierter, international anerkannter Test (siehe Tabelle). Diese Sprachkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden.

Diese Sprachkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden.

TestMindestniveau
British Council IELTS (International Language Testing System) Academic Training VersionBand 7.0
TOEFL (Test of English as a Foreign Language)(Code für Universität Bremen: 5740)95 iBT
Cambridge ESOL Certificate in Advanced English (CAE)C
Cambridge ESOL Certificate of Proficiency in English (CPE) (Achtung: Dieser Test prüft Sprachkenntnisse auf C2-Niveau)C

Der Nachweis englischer Sprachkenntnis gilt auch für Bewerbungen von Fachfortgeschrittenen ("Quereinsteigern") und entfällt nur für Bewerber/innen, die

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache (z.B. britische „A-Levels“) erworben haben*; oder
  • einen Hochschulabschluss an einer Universität in einem englischsprachigen Land erworben haben.*

*Alle Ausnahmen müssen vom Studiengang überprüft und bestätigt werden. Dazu wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Studienzentrum.

Genauere Informationen zu Kosten, Anmeldung und Durchführung sowie weiterführende Links zu den Anbietern dieser Tests finden Sie auf den Webseiten des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen (FZHB).

Siehe auch Sprachtests der Fremdsprachenzentren deutscher Universitäten, insbesondere des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen und die Vergleichstabelle der Zertifikate