Zum Wintersemester 2020/21 wurden die Langzeitstudiengebühren im Land Bremen abgeschafft. Diese Einnahmen wurden bisher zweck-gebunden für die Maßnahmen in Studium und Lehre eingesetzt, um die Studiensituation zielgruppenspezifisch zu verbessern. Mit dem Wegfall dieser Gelder und der für einen Übergangszeitraum durch das Land zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel muss diese Form der Projektförderung zum 30.09.2024 eingestellt werden.
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