Tenure-Track & Tenure-Board

Die Fassade der Glashalle.

Die Universität Bremen schafft herausragenden Wissenschaftler*innen optimale Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre - auf allen Karrierestufen.

Mit Tenure-Track-Professuren möchte die Universität Wissenschaftler*innen schon in einem frühen Stadium ihrer Karriere planbare Perspektiven eröffnen, sie bei ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen und Potenziale fördern.

Die Universität legt dabei großen Wert auf transparente Verfahren, so dass diese laufend reflektiert und verbessert werden. Zuständig für die Begleitung und Weiterentwicklung der Verfahren ist unser Tenure-Board.

Rahmenbedingungen von Tenure-Track-Professuren an der Universität Bremen

Das Rektorat hat im Jahr 2018 eine Leitlinie zur Ausgestaltung von Tenure-Track-Professuren an der Universität Bremen beschlossen, damit universitätsweit einheitliche Standards gelten und die Rahmenbedingungen schon vor einer Bewerbung auf eine Tenure-Track-Professur transparent sind.

In der Leitlinie wird die Zielgruppe von Tenure-Track-Professuren klar definiert und der Rahmen für Berufungsverfahren, Ausstattungsverhandlungen und die Durchführung der Tenure-Track-Phase abgesteckt. Wesentlicher Bestandteil der Leitlinie ist, dass Tenure-Track-Professuren immer mit einer Zusage auf eine Lebenszeitprofessur nach positiver Evaluation ausgeschrieben werden und Tenure-Track-Professor*innen mit allen Rechten und Pflichten einer Professur ausgestattet sind.

Ziel ist es, 30 Prozent der neu zu besetzenden Professuren als Tenure-Track-Professuren auszuschreiben. Der größte Teil der aktuellen Tenure-Track-Professuren wird im Rahmen des Bund-Länder-Programms (WISNA) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Transparente Evaluation

Damit die Evaluation transparent erfolgt, werden schon während der Berufungsverhandlung klare Kriterien und Erwartungen in einer Evaluationsvereinbarung fest verabredet. Hierzu werden die Allgemeinen Kriterien des Tenure-Boards für Evaluationsvereinbarungen unter Berücksichtigung fachspezifischer und international üblicher Bewertungsmaßstäbe konkretisiert. Der Übergang auf eine dauerhafte Professur setzt eine erfolgreiche Evaluierung im Rahmen der Evaluationsvereinbarung voraus. Ein verbindlicher Evaluationsleitfaden des Tenure-Boards steht im internen Bereich zum Download bereit.

Begleitung durch unser Tenure-Board

Das Tenure-Board ist seit 2018 eine vom Akademischen Senat der Universität Bremen eingerichtete ständige Kommission und zuständig für alle professoralen Tenure-Track-Verfahren. Es ist ein unabhängiges Gremium, in das jeder Fachbereich eine*n Professor*in entsendet, um Befangenheiten und Abhängigkeitsverhältnissen im Fachbereich vorzubeugen.

Das Tenure-Board entwickelt Leitfäden und Vorlagen zur Ausgestaltung der Verfahren, um universitätsweit einheitliche Qualitätsstandards sowie Transparenz und Verfahrenssicherheit im Zuge der Evaluationen zu gewährleisten. Das Tenure-Board entscheidet zudem am Ende der jeweiligen Evaluationsverfahren auf Grundlage externer Gutachten sowie den Ergebnissen der Evaluationskommission aus dem Fachbereich über die Übertragung einer Professur auf Lebenszeit.

Weitere Informationen zum Tenure-Board sowie hilfreiche Dokumente als Begleitung für Evaluationsverfahren, z.B. den Evaluationsleitfaden sowie Hinweise und Vorlagen für Zwischenevaluation und Evaluation, finden Sie hier:

Mitglieder des Tenure-Boards

Im Tenure-Board sind alle zwölf Fachbereiche der Universität durch jeweils eine*n Professor*in vertreten. Die Mitglieder des Tenure-Boards werden für die Dauer von vier Jahren durch den Akademischen Senat gewählt. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist die/der Konrektor*in für Forschung und Transfer (KON1). Die zentrale Frauenbeauftragte der Universität gehört dem Tenure-Board mit beratender Stimme an.

  • FB 01: Prof. Dr. Björn Lüssem
  • FB 02: Prof. Dr. Jan-Hendrik Hehemann
  • FB 03: Prof. Dr. Nicole Megow
  • FB 04: Prof. Dr. Sven Kerzenmacher (stellvertretender Vorsitz)
  • FB 05: Prof. Dr. Dierk Hebbeln
  • FB 06: Prof. Dr. NN
  • FB 07: Prof. Dr. Martin Möhrle
  • FB 08: Prof. Dr. Arndt Wonka
  • FB 09: Prof. Dr. Kerstin Radde-Antweiler (Vorsitz)
  • FB 10: Prof. Dr. Kerstin Knopf
  • FB 11: Prof. Dr. Wolf Rogowski
  • FB 12: Prof. Dr. Anne Levin
  • Konrektor für Forschung und Transfer: Prof. Dr. Michal Kucera
  • Zentrale Frauenbeauftragte: Kathrin Sebastian

Aufgaben des Tenure-Boards

Die Fachbereiche können sich mit Verfahrensfragen bereits vor der Freigabe einer Tenure-Track-Professur an ihr jeweiliges Tenure-Board-Mitglied wenden, z.B. zur Entwicklung der Evaluationskriterien, und für alle später folgenden Schritte im Rahmen der Evaluationsverfahren.

Die Tenure-Board-Mitglieder haben u.a. Allgemeine Kriterien als Grundlage für die Evaluationskriterien (gemäß der entsprechenden Evaluationsordnungen) entwickelt sowie weitere Leitfäden, Handreichungen und Vorlagen, die der Qualitätssicherung der Tenure-Track-Verfahren dienen vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis hin zur Evaluation einer Tenure-Track-Professur.

Das Tenure-Board entscheidet auf Grundlage der Evaluationsvereinbarung, der Antragsunterlagen, der Empfehlung der Evaluationskommission und der auswärtigen Gutachten, ob eine unbefristete Professur übertragen werden kann.