Rat der Europäischen Union – Aktionsprogramm für Praktikanten und Praktikantinnen mit einer Behinderung
Programm mit positiven Maßnahmen für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung
Auf einen Blick
Das Generalsekretariat des Rates garantiert 4-6 bezahlte Praktika pro Jahr für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mit einer anerkannten Behinderung. Bewerber/innen müssen einen Hochschulabschluss haben oder im dritten Studienjahr (oder gleichwertig) einer Hochschuleinrichtung sein.
Die Praktika finden in zwei Zeiträumen von jeweils fünf Monaten statt:
1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)
Die Liste der Arbeitsbereiche ist über das Bewerbungsformular abrufbar.
Bewerbung
Die Bewerbungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Für die Bewerbung muss das Online-System verwendet werden. Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein amtliches Dokument einer nationalen Behörde oder einer akkreditierten Stelle hochzuladen, in dem Ihre Behinderung bestätigt wird.
Das Bewerbungsformular ist auf Englisch und Französisch verfügbar. Für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse in einer dieser beiden Sprachen erforderlich (Niveau C gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Wenn Sie während des Bewerbungsverfahrens aufgrund einer Behinderung besondere Anpassungen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Praktikumsbüro: traineeships@consilium.europa.eu.
Angemessene Vorkehrungen
Angemessene Vorkehrungen ermöglichen es Menschen mit Behinderung, eine Arbeit gleichberechtigt mit anderen auszuüben. Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf angemessene Vorkehrungen, es sei denn diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten.
Im Generalsekretariat des Rates können solche angemessenen Vorkehrungen die Bereitstellung oder Änderung von Ausrüstung oder technischen Geräten, die Anpassung von Strategien oder Verfahren usw. umfassen; es gibt keine Universallösung. Die Bereitstellung der angemessenen Vorkehrungen ist demnach von Fall zu Fall zu prüfen.
Zur Beantragung angemessener Vorkehrungen senden Sie bitte eine Nachricht an reasonable.accommodation@consilium.europa.eu, sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Dem Antrag sollten eine Beschreibung der angemessenen Vorkehrungen, die Sie während des Praktikums gegebenenfalls benötigen, sowie eine dokumentierte Begründung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass die entsprechenden Vorkehrungen erforderlich sind. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und die Bewerbungsnummer an, die Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung erhalten haben.
Ihr Antrag auf angemessene Vorkehrungen wird vom Büro für Chancengleichheit bearbeitet und ist für das Praktikumsbüro nicht sichtbar.
Anschrift im Profil
Bitte teilen Sie dem Praktikumsbüro jede Änderung der Anschrift mit. Diese Anschrift wird sowohl für das Praktikumsangebot als auch für die administrative Bearbeitung Ihres Dossiers verwendet; sie gilt als Ihr Ort der Einberufung.
E-Mails des Praktikumsbüros bzw. von "Traineeship" landen oft im Spam-Folder, bitte überprüfen Sie ihn daher regelmäßig auf eingegangene Nachrichten von "Traineeship".
Was brauchen Sie, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde?
- eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihrer Studien- oder Zwischenabschlusszeugnisse
- falls erforderlich einen Nachweis Ihrer Berufserfahrung
- einen Nachweis oder eine glaubhafte Bescheinigung Ihrer im Bewerbungsformular angegebenen Sprachkenntnisse
Auswahlverfahren
Wenn Sie für den ersten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Dezember benachrichtigt; wenn Sie für den zweiten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Juni benachrichtigt.
Erfolgreiche Bewerber/innen
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie ein Angebot per E‑Mail, mit Angabe der Dauer Ihres Praktikums und der Dienststelle, der Sie zugeteilt werden. Sie werden gebeten, bestimmte Unterlagen zur Belegung der Angaben im Bewerbungsformular per E‑Mail einzureichen.
Sie können zum Praktikum nur zugelassen werden, wenn Sie alle angeforderten Unterlagen einreichen. Für alle im Bewerbungsformular erteilten Angaben sind Nachweise vorzulegen (Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse). Sie sollten daher im Bewerbungsformular nur Angaben machen, die Sie entsprechend belegen können.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Praktikumsbüro eine Praktikumsvereinbarung zur Unterzeichnung zusenden.
Nicht erfolgreiche Bewerber/innen
Nicht erfolgreiche Bewerber/innen erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Benachrichtigung per E-Mail.
Wenn Sie sich weiterhin für ein Praktikum beim Generalsekretariat interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen, können Sie sich für den nächsten Praktikumszeitraum erneut bewerben.
Kontakt
Weitere Informationen sind beim Praktikumsbüro erhältlich:
Bitte senden Sie eine E-Mail an: traineeshipsprotect me ?!consilium.europaprotect me ?!.eu
Telefonisch: +32 22813677
Kontakt
Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie können so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abläuft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
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