Abschlüsse an der Universität Bremen

Bachelor, Master, Staatsexamen, Lehramt: Welche Abschlüsse gibt es? Welche beruflichen Wege kann ich mit dem jeweiligen Abschluss einschlagen? Was ist der Unterschiede zwischen einem Lehramts- und einem Zwei-Fächer-Bachelor? Auf dieser Seite möchten wir Sie ausführlich über die verschiedenen universitären Abschlüsse informieren, die Sie an der Universität Bremen erwerben können.

Broschüre Studienfinder Titelblatt

Kontakt

Zentrale Studienberatung

Beratung ohne Termin:
Mo, Do 10-13 Uhr

Beratung mit Termin:
Di 13-15 Uhr: Zoom oder Präsenz
Zusätzliche Beratungstermine

Besuchsadresse:
Verwaltungsgebäude (VWG)

Telefonische Kurzauskünfte:
Montag 17-19 Uhr, Mittwoch 16-18 Uhr
+49 (0)421 218-61160
zsbprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Reagenzgläser mit verschiedenfarbigen Flüssigkeiten.

Bachelor & Master

Das Studium an der Universität Bremen findet im Bachelor-/Master-System statt. Lediglich der Studiengang Rechtswissenschaft schließt mit der Ersten juristischen Prüfung ab. Bachelor und Master sind gestufte Studienabschlüsse. Nach 6 (in Ausnahmefällen 7) Semestern Bachelorstudium verlassen Sie die Universität mit einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss. Daran kann sich ein Masterstudium von 4 (in Ausnahmefällen 3) Semestern anschließen.

Zwei Lehrende arbeiten vor Zuhörern an einem Flipchart.

Lehramt

Die Lehramtsausbildung gliedert sich in drei Teile,
• das Bachelorstudium,
• das darauf aufbauende Masterstudium und
• das Referendariat.
Der so genannte Master of Education ist dem bisherigen ersten Staatsexamen gleichgestellt. An das Masterstudium schließt sich ein 18-monatiges Referendariat an, das mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Menschen arbeiten am Laptop.

Erste Juristische Prüfung

Rechtswissenschaft schließt als einziger Studiengang an der Universität Bremen mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früheren Ersten Staatsexamen, ab. Integriert in das 10-semestrige Studium ist der Abschluss „Bachelor of Laws“ nach 8 Semestern. Nach der Ersten juristischen Prüfung und einem anschließenden 24-monatigen Referendariat kann das Zweite Staatsexamen abgelegt werden.