Stifter:in werden

Spende, Zustiftung oder eigene Stiftung - Sie haben die Wahl

Als Privatperson oder Unternehmen haben Sie vielfältige Möglichkeiten, sich in der Stiftung zu engagieren. Dies bedeutet in erster Linie, ihre Arbeit durch Zustiftungen zu unterstützen. Eingebrachtes Vermögen wird kompetent betreut und kommt nur Projekten zugute, deren Nutzen garantiert ist.

Schematische Übersicht zu den Möglichkeiten, sich als Stifter einzubringen.

Zustiftung in einen Stiftungsfonds

Durch eine Zustiftung in einen Stiftungsfonds können Sie Ihr Engagement mit einem ganz bestimmten Zweck verbinden. Sie legen selbst fest, wohin die Erträge Ihrer Zustiftung fließen. Das kann z. B. ein Forschungsgebiet Ihrer Wahl sein oder ein Stipendium für einen Studierenden und Doktoranden. Zweckgebundene Zustiftungen sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn es um Summen in größerer Höhe geht.

Zustiftung in den Vermögensstock

Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung gehen als nicht zweckgebundene Zuwendungen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. In diesem Fall kommen die Erträge aus Ihrem Engagement jährlich unterschiedlichen Universitätsprojekten zugute. Auch auf diesem Wege tragen Sie dazu bei, Forschung und Lehre im Sinne der Gesellschaft und unserer Region voranzubringen. Welche Projekte für eine Förderung ausgewählt werden, entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Dieses Kuratorium repräsentiert neben herausragenden Professorinnen und Professoren der Universität Bremen auch engagierte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft.

Spende

Neben Zustiftungen sind selbstverständlich auch Spenden herzlich willkommen. Spenden dienen der unmittelbaren Unterstützung der Stiftungsaufgaben. Sie fließen daher zeitnah in ein Förderprojekt der Stiftung.

Die Stiftungsstele vor dem Verwaltungsgebäude
ZustifterInnen werden von uns auf der Stifterstele vor dem Verwaltungsgebäude genannt.

Treuhandstiftung

Mit einer Treuhandstiftung werden kluge Köpfe unter Ihrem Namen gefördert – dauerhaft und sicher. Damit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen, ist diese Form der eigenen Stiftung aus unserer Sicht sinnvoll ab einem Stiftungskapital von 100.000 Euro. Warum eine Treuhandstiftung unter dem Dach unserer Stiftung? Gründung und Verwaltung einer selbstständigen rechtsfähigen Stiftung sind vergleichsweise aufwändig. Bei einer (rechtlich unselbstständigen) Treuhandstiftung ist das unkompliziert, sie braucht keine staatliche Genehmigung. Errichtet wird sie durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder. Eine Satzung legt Organisationsstrukturen fest, benennt den konkreten Zweck und regelt alle Nachfolgefragen. Das Stiftungsvermögen wird von der Stiftung der Universität Bremen als Sondervermögen verwaltet. Die Dach-Stiftung übernimmt die Verwaltung Ihrer Stiftung und minimiert so die Verwaltungskosten, damit die Erträgnisse dem Stiftungszweck zugute kommen. Sie oder ein von Ihnen bestimmtes Kuratorium entscheiden über die Verwendung der Mittel.

Stiften durch Testament

Auch mit einem Testament können Sie Ihr Engagement als Stifterin oder Stifter beginnen lassen. In Ihrem Testament sehen Sie dann eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung vor, gründen Ihre eigene Treuhandstiftung oder bestimmen, dass die Erträgnisse Ihres Nachlasses zweckgebunden, z.B. für ein Stipendium verwendet werden sollen. Sie können die Stiftung der Universität Bremen als Vermächtnisnehmerin oder (Mit-)Erbin einsetzen. So wird Ihrer Persönlichkeit in Zukunft gedacht und Sie wissen Ihr Lebenswerk auch über die kommenden Generationen in guten Händen.

Kontakt

Dr. Christina Jung

Stiftungsmanagerin (DSA)

0421 218-60336
SFG 3150
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Anschrift

Stiftung der Universität Bremen
c/o Universität Bremen
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen

Kontoverbindung

Stiftung der Universität Bremen

IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX

Bitte Name und Adresse sowie "Spende" bzw. "Zustiftung" für die Zuwendungsbescheinigung angeben.