Hochschulzugangsberechtigung / Studieren ohne Abitur
Das Abitur ist nicht die einzige Eintrittskarte zu einem Studium an der Universität Bremen. Auch Berufserfahrene können zum Studium zugelassen werden. Ein Studium ohne Abitur ist möglich, jedoch müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich umfassend zu informieren.
Schon mal vorab: Berufliche Vorbildung ist für das Studium ohne Abitur im Bundesland Bremen unerlässlich. Achten Sie aber darauf, dass der Hochschulzugang in jedem Bundesland etwas unterschiedlich geregelt wird. Deshalb hilft es oft, bei den Hochschulen und Universitäten direkt Auskünfte einzuholen.
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Hochschulzugangsberechtigung
Arten der Hochschulzugangsberechtigung
Um ein Studium beginnen zu dürfen, benötigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Die Art der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet darüber, welches Fach Sie wo studieren dürfen.
- allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen jedes Fach an jeder Universität oder Fachhochschule studieren. Mit einem Abitur haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie alles und überall studieren dürfen. - fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen nur dasjenige Fach studieren, für das Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dieses Fach dürfen Sie an jeder Universität oder Fachhochschule studieren. - Fachhochschulreife:
die Fachhochschulreife kann u.U. an Berufsfachschulen erworben werden. Umgangssprachlich wird sie oft als "Fachabitur" bezeichnet. Mit der Fachhochschulreife dürfen Sie im Lande Bremen nur an einer Fachhochschule und nicht an der Universität Bremen studieren.
Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen
Hier finden Sie eine Auflistung der Wege zu einem Studium an der Universität Bremen.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur
Musterzeugnisse für verschiedene Schulen können Ihnen bei der Einschätzung helfen, ob Ihr Zeugnis als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. - Meisterprüfung oder vergleichbarer Abschluss
- Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule in Deutschland
Wenn Sie ein Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder Magister) erfolgreich abgeschlossen haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universitäten. - Nicht abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule in Deutschland im Umfang vom 90 CP
Wenn Sie 90 CP in einem Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule erworben haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation
- Eine drei-jährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Diese Regelung wird erstmalig zum Bewerbungsverfahren zum kommenden Wintersemester 23/24 angewandt. - Eine zwei-jährige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Die Eignungsprüfung wird aktuell nicht angeboten. Wenn die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Verordnung für die Eignungsprüfung erlassen hat, wird die Universität Bremen weitere Einzelheiten durch Satzung regeln. Weitere Informationen sind dann auf dieser Internetseite zu finden - Probestudium
- Z-Prüfung/Immaturenprüfung (Niedersachsen)
- Weiterbildendes Studium "Sozialwissenschaftliche Grundbildung" des Zentrums für Arbeit und Politik
Weitere Wege an die Universität Bremen
- ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen deutschen Universität im Umfang von 30 CP
Wenn Sie mindestens zwei Semester an einer deutschen Universität immatrikuliert waren und Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 CP nachweisen können, dürfen Sie an die Universität Bremen wechseln. Dies gilt mit Abschluss- und Fachbindung, d.h. Sie dürfen an der Universität Bremen das Studium des gleichen Fachs bzw. der gleichen Fächer mit dem identischen Abschluss fortsetzen. - ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule) im Umfang von 60 CP
Haben Sie ein Studium mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer beruflichen Ausbildung begonnen und mindestens 60 CP erworben, so können Sie an der Universität Bremen in ein anderen Studiengang wechseln. - Kleine Matrikel
Wenn Sie z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben werden, dürfen Sie während dieser Zeit an der Universität Bremen für maximal 4 Semester studieren.
Wichtige Hinweise
Bildungsfragen unterliegen Regeln der Bundesländer
Bildungsfragen sind Ländersache. Die Regelungen zum Hochschulzugang ohne Abitur sind je nach Bundesland verschieden, hier finden Sie einen bundesweiten Überblick.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre HZB, die Sie in Bremen erworben haben, an anderen Hochschulen in anderen Bundesländern ebenfalls zu einem Hochschulzugang führt, müssen Sie das bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Bundesländern erfragen.
Bewerber*innen, die in einem anderen Bundesland über Sonderwege eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen einen Bewerbungsantrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Sie können vor der Bewerbung im Sekretariat für Studierende prüfen lassen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zum Studium an der Universität Bremen anerkannt wird. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular des Sekretariats für Studierende.
Zulassungsbeschränkung
Viele Studiengänge der Universität Bremen sind zulassungsbeschränkt. Zulassungsbeschränkt sind diejenigen Fächer, in denen es stets mehr Bewerber*innen gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, auch wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wissen Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht, ob Sie auch einen Studienplatz erhalten.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für viele Studiengänge werden studiengangsspezifische Voraussetzungen verlangt, deren Erfüllung für die Einschreibung zwingend notwendig sind. Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabhängig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben (Ausnahme: Probestudium). Sie werden von den Universitäten festgelegt und sind daher unterschiedlich. Es ist also wichtig, sich sorgfältig über die Zulassungsbedingungen an den Universitäten zu informieren.