Hochschulzugangsberechtigung / Studieren ohne Abitur

Das Abitur ist nicht die einzige Eintrittskarte zu einem Studium an der Universität Bremen. Auch Berufserfahrene können zum Studium zugelassen werden. Ein Studium ohne Abitur ist möglich, jedoch müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich umfassend zu informieren.

Schon mal vorab: Berufliche Vorbildung ist für das Studium ohne Abitur im Bundesland Bremen unerlässlich. Achten Sie aber darauf, dass der Hochschulzugang in jedem Bundesland etwas unterschiedlich geregelt wird. Deshalb hilft es oft, bei den Hochschulen und Universitäten direkt Auskünfte einzuholen.

Inhalt dieser Seite:

Was darf ich mit welcher Vorbildung studieren? Verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Mit welcher beruflichen Qualifikation kann ich alles an der Uni Bremen studieren? (Allgemeine HZB)
Mit welcher beruflichen Qualifikation kann ich bestimmte Studiengänge an der Uni Bremen studieren? (Fachgebundene HZB)
Ich habe eine dreijährige Ausbildung – was darf ich an der Uni Bremen studieren?
Weitere Wege an die Uni Bremen ohne Abitur

Hinweis: Die dargestellten Regelungen gelten nur für die Universität Bremen. Beachten Sie Zulassungsbeschränkungen und studiengangspezifische Voraussetzungen.

Kontakt

Zentrale Studienberatung

Beratung ohne Termin:
Mo, Do 10-13 Uhr

Beratung mit Termin:
Di 13-15 Uhr: Zoom oder Präsenz
Zusätzliche Beratungstermine

Besuchsadresse:
Verwaltungsgebäude (VWG)

Telefonische Kurzauskünfte:
Montag 8-10 Uhr, Dienstag & Freitag 9-11 Uhr
Die tel. Kurzauskunft muss am Montag, den 17.3., Dienstag, den 18.3. und den 25.3. leider ausfallen.

+49 (0)421 218-61160

zsbprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Arten der Hochschulzugangsberechtigung

Um ein Studium beginnen zu dürfen, benötigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Die Art der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet darüber, welches Fach Sie wo studieren dürfen.

► allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Sie dürfen jedes Fach an jeder Universität oder Fach­hoch­schule studieren. Mit einem Abitur haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie alles und überall studieren dürfen.
 

► fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Sie dürfen nur dasjenige Fach studieren, für das Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dieses Fach dürfen Sie an jeder Universität oder Fach­hochschule studieren.

► Fachhochschulreife

die Fachhochschulreife kann z.B. an Berufs­fach­schu­len erworben werden. Umgangssprachlich wird sie oft als "Fachabitur" be­zeichnet. Mit der Fachhochschulreife dür­fen Sie im Lande Bremen nur an einer Fachhochschule und nicht an der Universität Bremen studieren.

Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

  • Abitur
    Musterzeugnisse für verschiedene Schulen können Ihnen bei der Einschätzung helfen, ob Ihr Zeugnis als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird.
     
  • Meisterprüfung oder vergleichbarer Abschluss
     
  • Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule in Deutschland
    Wenn Sie ein Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder Magister) erfolgreich abgeschlossen haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universitäten.
     
  • Nicht abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule in Deutschland im Umfang vom 90 CP
    Wenn Sie 90 CP in einem Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule erworben haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Bremen.

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation

    Weitere Wege an die Universität Bremen

    ► ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen deutschen Universität im Umfang von 30 CP

    Wenn Sie mindestens zwei Semester an einer deutschen Universität immatrikuliert waren und Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 CP nachweisen können, dürfen Sie an die Uni­ver­sität Bremen wechseln. Dies gilt mit Abschluss- und Fachbindung, d.h. Sie dür­fen an der Universität Bremen das Studium des gleichen Fachs bzw. der gleichen Fächer mit dem identischen Abschluss fortsetzen.

    ► ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule) im Umfang von 60 CP

    Haben Sie ein Studium mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer beruflichen Ausbildung begonnen und mindestens 60 CP erworben, so können Sie an der Uni­ver­sität Bremen in ein anderen Studiengang wechseln.

    ► Kleine Matrikel

    Wenn Sie z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben werden, dürfen Sie während dieser Zeit an der Universität Bremen für maximal 4 Semester studieren. Mehr Infos zur Kleinen Matrikel

    Wichtige Hinweise

    Bildungsfragen unterliegen Regeln der Bundesländer

    Bildungsfragen sind Ländersache. Die Regelungen zum Hochschulzugang ohne Abitur sind je nach Bundesland verschieden, hier finden Sie einen bundesweiten Überblick.

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre HZB, die Sie in Bremen erworben haben, an anderen Hochschulen in anderen Bundesländern ebenfalls zu einem Hochschulzugang führt, müssen Sie das bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Bundesländern erfragen.

    Bewerber*innen, die in einem anderen Bundesland über Sonderwege eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen einen Bewerbungsantrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Sie können vor der Bewerbung im Sekretariat für Studierende prüfen lassen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zum Studium an der Universität Bremen anerkannt wird. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular des Sekretariats für Studierende.

    Zulassungsbeschränkung

    Einige Studiengänge der Universität Bremen sind zulassungsbeschränkt. Zulassungsbeschränkt sind diejenigen Fächer, in denen es stets mehr Bewerber*innen gibt, als Studien­plätze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, auch wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erwor­ben haben, wissen Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht, ob Sie auch einen Stu­dienplatz erhalten.

    Informationen zu Zulassungsbeschränkungen finden Sie unter www.uni-bremen.de/studienangebot

    Studiengangsspezifische Voraussetzungen

    Für viele Studiengänge werden studiengangsspezifische Voraussetzungen verlangt, deren Erfüllung für die Einschreibung zwingend notwendig sind. Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabhängig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben (Ausnahme: Probestudium). Sie werden von den Universitäten festgelegt und sind daher unterschiedlich.  Es ist also wichtig, sich sorgfältig über die Zulassungsbedingungen an den Universitäten zu informieren.