Ordnungsmittel
Ordnungen ändern
Jede Hochschule in Deutschland regelt ihre Verwaltungsangelegenheiten durch Satzungen. Alle Satzungen, die mit der Umsetzung von Studiengängen eng verbunden sind, fassen wir an der Universität Bremen unter dem Begriff Ordnungen oder Ordnungsmittel zusammen. Hinter diesem eher nüchternen Begriff verbergen sich alle Aspekte eines Studiengangs: Zugang und Zulassung zum Studium, Studienverlauf, Curriculum, Modulprüfungen oder Praktika. Das Referat Lehre und Studium entwickelt diese gemeinsam mit den Lehrenden, koordiniert die Zusammenarbeit in der zentralen Verwaltung und ist Ansprechpartner bei allen diesbezüglichen Fragen. Im QM-Portal sind Überblicksdarstellungen von Änderungsprozessen hinterlegt.
Zulassungsordnungen
Mit Zugangsvoraussetzungen wird festgelegt, welche Bewerberinnen und Bewerber für ein bestimmtes Studium als geeignet erscheinen und sich deshalb überhaupt auf einen Platz in diesem Studiengang bewerben können - ihnen wird damit ein Zugang ermöglicht. Zulassungsvoraussetzungen wiederum legen fest, welche der zugangsberechtigten Bewerberinnen oder Bewerber tatsächlich zur Aufnahme des Studiums zugelassen werden und somit konkret einen Studienplatz erhalten.
Diese Regelungen finden sich in den Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZugO), bzw. in den Aufnahmeordnungen (AO) der Masterstudiengänge, bzw. in den studiengangspezifischen Voraussetzungen für Bachelorstudiengänge. Änderungen werden nicht ausschließlich vom Fachbereichsrat, sondern ergänzend auch vom Akademischen Senat entschieden.
Prüfungsordnungen
Zu jedem Studiengang gehört eine fachspezifische Prüfungsordnung (PO). Sie sind die rechtliche „Geschäftsgrundlage“ der Lehre und gelten in Verbindung mit den universitätsweit geltenden, übergeordneten Allgemeinen Teilen der Bachelorprüfungsordnungen (AT BPO), der Masterprüfungsordnungen (AT MPO) und der Prüfungsordnungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung (AT WB). Fachspezifische Ordnungen werden im Fachbereichsrat (und ggf. vorab auch in einem GbA oder Teile im Rat desZfLB) entschieden, Änderungen des AT werden auf gesamtuniversitärer Ebene diskutiert und im Akademischen Senat entschieden.
Die Änderung einer Prüfungsordnung geht in der Regel einher mit der Änderung von Modulhandbüchern.
Spezifische Satzungen
Sofern in einem Studiengang ein Praktikum verpflichtend integriert ist, bedarf es einer Praktikumsordnung (PraO), die vom zuständigen Fachbereichsrat oder vom Rat des ZfLB beschlossen wird. Diese kann im Zuge einer Neueinrichtung eines Studiengangs erstellt oder im Rahmen eines bestehenden Studiengangs geändert werden. Wir stellen Ihnen nach direkter Rücksprache ein Muster zur Verfügung, welches für Ihren Bedarf angepasst werden kann.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Schließung von Prüfungsordnungen
In Folge der Schließung eines Studiengangs oder einer wesentlichen Änderung eines Studiengangs muss die dazugehörige Prüfungsordnung (PO) geschlossen werden. Das Schließungsdatum sowie andere vorangegangene notwendige Beschlüsse liegen i.d.R. durch FBR-, bzw. AS-Beschluss vor. Spätestens zwei Jahre vor dem Schließungstermin sollten alle Betroffenen rechtzeitig informiert werden. Zu diesem Zweck wird eine „Änderungsordnung zur Schließung einer PO“ erstellt und bei dem zuständigen Prüfungsausschuss die letztmaligen Prüfungsfristen per Beschluss eingeholt. Im Anschluss erfolgt die Beschlussvorlage beim zuständigen FBR.
Von diesem Vorgang ist die Schließung eines Studiengangs zu unterscheiden.
Beschlussfassungen
Die abgestimmte Ordnung wird im Referat 13 abschließend geprüft und als Beschlussvorlage rechtzeitig an den Fachbereichsrat (FBR) gesandt. Der dazugehörige Beschlussantrag wird durch den Fachverantwortlichen erstellt und beim FBR eingereicht. Erst mit Eingang des Beschlussauszugs im Referat 13 kann die Veröffentlichung bzw. die Beschlussfassung im Akademischen Senat (AS) erfolgen. Die Erstellung der Vorlage für den AS (z.B.. Einrichtung/AO/ZugO) erfolgt durch das Referat 13. Wird eine Ordnung wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten berichtigt, ist die Vorlage beim Beschlussgremium nicht notwendig, dieser Schritt entfällt.
Genehmigungsverfahren und Veröffentlichung
Im Anschluss an die Beschlussfassung des entsprechenden Gremiums (FBR, AS) und der Übersendung des Beschlussauszugs an das Referat 13 wird die finale Fassung dort fertiggestellt und die Genehmigung des Rektors eingeholt. Das Referat 13 erstellt das Genehmigungsanschreiben und leitet die Ordnung weiter zur Veröffentlichung im Bremer Amtsblatt (PO, Lehramt) bzw. in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Bremen (AO, PraO). Mit erfolgter Veröffentlichung geht eine Veröffentlichungsanzeige (i.d.R. ca. vier Wochen nach Beschlussverfahren) inkl. Anlagen per Mail an die Funktionskonten der beteiligten Fachbereiche und Einrichtungen heraus. Die nicht amtlichen, konsolidierten Lesefassungen zu den amtlichen Veröffentlichungen sind im Studienangebot der Universität bei dem jeweiligen Studiengang eingestellt.
Abschlussunterlagen
Die Prüfungsordnung soll dem Prüfungsamt alle relevanten Angaben liefern, um die Abschlussunterlagen gemäß AT § 25 erstellen zu können. Im AT BPO und AT MPO sind grundlegende Anlagen enthalten, nach denen die Abschlussunterlagen gestaltet werden.
Urkunde: Die Urkunde weist den Abschlussgrad aus, der gemäß Prüfungsordnung im jeweiligen Studiengang erworben werden kann. In einem Mehr-Fächer-Studium wird in der Regel auch die Fachkombination ausgewiesen, vorausgesetzt, die oder der Studierende sind in dieser Kombination auch immatrikuliert.
Zeugnis: Das Zeugnis umfasst zwei Seiten: Seite 1 weist den Studiengang aus, ggf. ergänzt um Angaben zur absolvierten Vertiefungs- oder Studienrichtung, Fächerkombination oder weitere strukturell relevante Hinweise. Es wird die gemäß Prüfungsordnung errechnete Gesamtnote ausgewiesen.
Die zweite Seite des Zeugnisses listet die strukturell relevanten Abschnitte des Studiengangs auf, ggf. unterteilt in die absolvierten Studienfächer. Für die Fächer werden CP und errechnete Fachnote ausgewiesen, für die sogenannten Studienabschnitte die CP plus Abschnittsnote. Diese Studienabschnitte basieren auf den in der Prüfungsordnung und deren Anlagen dargelegten Binnenstruktur des Studiengangs. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, wird die gesamte Prüfungsordnung im Modellierungsraster dokumentiert. Diese tabellarische Darstellung verdeutlicht die Auslegung der Prüfungsordnung durch das zuständige Prüfungsamt und wird mit dem Referat 13 abstimmt. Dieses Raster stellt die korrekte und fachlich angemessene Umsetzung der Prüfungsordnung und damit auch die korrekte Erstellung der Abschlussunterlagen sicher.
Diploma Supplement: Das "Diploma Supplement" (DS) ist als von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) empfohlenes Zusatz-Dokument verpflichtender Bestandteil der Abschlussunterlagen. Es wird an der Universität Bremen ausschließlich in englischer Sprache ausgestellt und weist u. a. die innerhalb des Studiengangs erworbenen (fachlichen/ überfachlichen) Kompetenzen und Fähigkeiten aus, die Studierende mit ihrem Abschluss erworben haben. Das DS fördert die Verständlichkeit von Studieninhalten und erlangten Fähigkeiten und macht sie für andere Hochschulen oder Arbeitgeber transparenter. Informationen zu Erstellung bzw. Aktualisierung des DS sowie ein Muster finden Sie im QM-Portal .
Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen (Transcript of records): Diese Bescheinigung weist die absolvierten Leistungen bis auf die Modulebene, in wenigen Fällen auch bis zur Ebene der absolvierten Lehrveranstaltung aus. Die Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen wird durch das zuständige Prüfungsamt erstellt und unterzeichnet. Diese Bescheinigung wird auch ausgestellt, wenn das Studium nicht vollständig absolviert und damit auch kein Abschlussgrad erreicht wurde. Es beinhaltet dann lediglich die Leistungen, die absolviert wurden.
Weitere Aspekte
Informationen zu Archivierung und Aufbewahrungsfristen erhalten Sie auf den Seiten des Universitätsarchivs.
Das ZPA-Archiv beinhaltet alle offiziellen Fassungen von Prüfungsordnungen und deren Änderungsordnung.
Das Referat 13 speichert aktuelle und vergangene Fassungen von allen Ordnungen, die Studiengängen zuzuordnen sind.
Aktuelle Modulhandbücher sind vom Fachbereich beim Studienangebot der Universität Bremen zum jeweiligen Studiengang zu hinterlegen. Ältere Modulbeschreibungen sind zu archivieren, um z.B. im Falle von Anerkennungen auskunftsfähig zu sein. Derzeit arbeitet die Universität Bremen in einem Projekt an der flächendeckenden Einführung elektronischer Modulhandbücher.