Probestudium

Eine Studentin im Hörsaal.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi­tur), die bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen, können zu einem Pro­be­studium zuge­las­sen werden. Wird das Probestudium erfolgreich abge­schlos­sen, so gilt die mit dem Probestudium erworbene Hoch­schul­zu­gangs­be­rechtigung nur für das gewählte Fach bzw. für die ge­wähl­ten Fächer und nur für ein Studium an der Universität Bre­men. Mit dem Probestudium wird also eine fach- und orts­ge­bun­dene Hoch­schul­­zu­gangs­berechtigung er­wor­ben.

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Prüfungsordnung

► Probestudiumsordnung (pdf)

Was ist ein Probestudium?

Das Probestudium ist ein Studium „auf Probe“. Probestudierende nehmen wie Studierende an den regulären Lehrveranstaltungen des gewählten Stu­­­dienganges teil und legen die geforderten Prüfungen in dem Fach bzw. in den Fächern ab. Sind die Prüfungen erfolgreich, so weisen die Pro­bestudierenden durch die erfolgreichen Prüfungen nach, dass sie in der Lage sind zu studieren und kön­nen das reguläre Studium in dem Studien­gang aufnehmen. Die im Probe­studium erbrachten Leistungen werden auf das anschließende Studium voll angerechnet.

Voraussetzung für die Zulassung zum Probestudium

Für die Zulassung zum Probestudium werden vorausgesetzt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit

Auf die Erwerbstätigkeit können folgende Ersatzzeiten angerechnet werden: Wehrdienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Führung eines Familien­haus­haltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Arbeitslosigkeit von maximal einem Jahr. Die Zeiten der Berufsausbildung werden nicht auf die fünfjährige Erwerbstätigkeit angerechnet.

Antrag auf Zulassung zum Probestudium

Die Zulassung zum Probestudium wird online über das MOIN-Portal beantragt. Das Portal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember geöffnet. Alle für die Bewerbung wichtigen Informationen finden Sie in dem Portal.

Bewerbungsfrist:
Wintersemester: 15.7.
Sommersemester: 15.1. eines Jahres.

Zum Wintersemester ist eine Bewerbung für alle Bachelorstudiengänge und für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) möglich. Zum Sommersemester kann eine Bewerbung nur für den Studiengang "Berufliche Bildung-Mechatronik" erfolgen.

Es ist eine Bewerbung für ein Probestudium eines Studiengangs möglich. Bitte geben Sie für die Bewerbung zum Probestudium beim angestrebten Studienziel "Studium ohne Abitur" an.

Zeugnisse, ein Lebenslauf und der/die Nachweis(e) der Berufstätigkeit bzw. Ersatzzeiten sind im Rahmen der Onlinebewerbung in einer Datei hochzuladen. Im Falle der Zulassung sind die Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen. Für Bewerbungen für den Studiengang Musikpädagogik muss die bestandene Musikaufnahmeprüfung nachgewiesen werden.

Zulassung und Immatrikulation zum Probestudium

Für die Zulassung zum Probestudium müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei zulassungs­freien Fächern kann die Einschreibung in das Probestudium direkt erfolgen. Bei zulassungs­beschränkten Fächern wird erst ein Auswahlverfahren durchgeführt. Für Studienbewerbungen ohne Abitur, für die der Zugang zum Studium auf­grund einer Einstufungsprüfung oder eines Probestudiums erfolgen soll, werden 2% der Studienplätze zur Verfügung gestellt. Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Losverfahrens vergeben. Noten oder Wartezeit spielen bei der Studienplatzvergabe keine Rolle.

Das Probestudium kann bis zu 3 Semester dauern. Am Ende des Probestudiums müssen die geforderten Studien­leis­tungen aus dem Probestudium bis spätestens 15.08. (bei Zulassung zum Wintersemester)  bzw. bis spätenstens 15.02. (bei Zulassung zum Sommersemester) nachgewiesen werden, das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife kann bis 4 Wochen nach Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden. Damit erfolgt eine Immatrikulation ins reguläre Studium (siehe Zulassung zum ordentlichen Studium weiter unten).

Es ist nicht möglich, das Probestudium durch Beurlaubung oder Exmatrikulation zu unterbrechen. Werden die geforderten Leistungen am Ende des Probestudiums nicht nachgewiesen, kann das Probestudium nicht wiederholt werden. Es ist aber möglich, erneut ein Probestudium für ein anderes Fach bzw. andere Fächer aufzunehmen.

Für die Immatrikulation zum regulären Studium müssen für viele Studiengänge bestimmte Kenntnisse oder Fäh­ig­keiten nachgewiesen werden. Dazu gehören z. B. Vorpraktika oder Sprachkenntnisse. Durch diese sogenannten studiengangsspezifische Vor­aus­set­zungen soll ein qualitativ an­spruchs­volles Studium ermöglicht werden. Welche Vor­aus­setzungen von den Studienfächern gefordert wer­den, ist auf der Internetseite zum Studienangebot der Universität Bremen bei den jeweiligen Fach­in­formationen angeben.

Fehlende Voraussetzungen können während des Probestudiums er­wor­ben werden und müssen spätestens zum Ende des Probestudiums nach­ge­wiesen werden. Nur für Musikwissenschaft bzw. Musikpädagogik wird eine vor dem Probestudium bestandene Aufnahmeprüfung voraus­gesetzt.

Beratungsgespräch vor dem Probestudium

Vor Beginn des Probestudiums und wenn möglich noch vor der Immatrikulation sollte der oder die Probestudierende ein Gespräch mit der zuständigen Studienfachberatung führen. Das Beratungsgespräch dient dazu, die oder den Probestudierende:n beim Studienstart zu unterstützen und auf die fachlichen Anforderungen des Studiengangs vorzubereiten.

Über die Teilnahme an dem Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Auf die Zulassung zum Probestudium hat das Ergebnis des Beratungsgesprächs keine Auswirkung und das Beratungsgespräch wird daher bei der Antragstellung nicht geprüft.

In dem Beratungsgespräch vor dem Studium sollen

  • die Voraussetzungen und die erforderlichen Vorkenntnisse und Voraussetzungen für diesen Studiengang und die Anforderungen des Probestudiums sowie des Studiums insgesamt erläutert,
  • mögliche Defizite in der Vorbildung der Bewerberin oder des Bewerbers und die Möglichkeit zu ihrem Ausgleich erörtert,
  • objektive und subjektive Studienbedingungen und Berufsaussichten angesprochen,
  • gegebenenfalls Alternativen zu dem gewählten Studienfach diskutiert und
  • Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung (Mentorin, Coaching)

erörtert werden.

Mit wem führe ich das Gespräch?

Zulassung zum ordentlichen Studium

Welche Studienleistungen müssen am Ende des Probestudiums nachgewiesen werden?

Ein Probestudium dauert bis zu drei Semester. Während dieser Zeit sollen die Probestudierenden an den Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres teilnehmen. Dazu zählen die Veranstaltungen des ge­wähl­ten Faches oder der gewählten Fächer, im Bachelor mit fachwissen­schaft­lichem Profil (außerschulisches Berufsfeld) sind zusätzlich Ver­an­staltungen aus den General Studies und im Bachelor mit Lehr­amtsoption Veranstaltungen aus dem Bereich Er­zie­hungs­wissenschaft zu besuchen.

Für die Immatrikulation in das reguläre Studium müssen mindestens folgende Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Der Umfang dieser Studienleistungen entspricht in etwa der Hälfte der Studienleistungen, die nach dem Studienverlaufsplan im ordentlichen Studium erbracht werden sollen. Der Nachweis über die Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt mit einer "Bescheinigung erbrachter Studienleistungen", die jede:r Studierende eigenständig aus dem Online-Prüfungsverwaltungssystem PABO erstellen kann.

  • erfolgreiches Studium im Umfang von mindestens 30 CP
  • erfolgreicher Abschluss von mindestens 3 Modulen, wobei in jedem Studienfach mindestens ein Modul und in den Lehramtsstudiengängen ein Modul aus dem Bereich Erziehungswissenschaft abgeschlossen sein muss,
  • im Voll- oder Profilfach können zur Ergänzung der Fachmodule Module aus dem Bereich der General Studies eingebracht werden, wenn insgesamt drei Fachmodule und bei einem Zwei-Fächer-Bachelor Module aus dem Profil- und Komplementärfach abgeschlossen sind,
  • die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. Sprach­kennt­nisse, Tests o.a.), soweit diese nicht schon vor Beginn des Probe­studiums nachgewiesen wurden.

Können die Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, ist das Probestudium erfolgreich abgeschlossen. Der Antrag mit der Bescheinigung erbrachter Studienleistungenmuss bis zum 15.8. für ein Wintersemester und bis zum 15.02. für ein Sommersemester beim Sekretariat für Studierende erfolgen. Dies ist formlos postalisch, per Email oder persönlich in der Sprechzeit möglich.

Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Probestudiums muss von der bzw. dem Probestudierenden beim Prüfungsausschuss des Studien­gangs formlos beantragt werden. Dieses Zeugnis über die erlangte fachgebundene Hochschulreife ist dem Sekretariat für Studierende für die Immatrikulation ins reguläre Studium bis spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn des vierten Semesters des Probestudiums vorzulegen.

Alle während des Probestudiums erbrachten Studienleistungen werden auf das reguläre Studium an­ge­rechnet. Ein Antragsverfahren für die Anerkennung ist nicht notwendig.

Exkurs: Was sind Credit Points?

Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl an Credit Points CP zugewiesen. Module sind nach inhaltlichen Gesichtspunkten gebildete Lehreinheiten, die sich über ein oder zwei Semester erstrecken. Diese Einheiten können sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungsarten, wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika zusammensetzen. Die Credit Points geben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Studierenden für ein Modul an. Ein CP entspricht dabei etwa 30 Arbeitsstunden. Bei den Arbeitsstunden werden neben der Anwesenheit in Lehr­ver­an­staltungen an der Universität auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung be­rück­sich­tigt, z.B. für Recherche und Lesen, das Schreiben einer Hausarbeit, das Lernen für eine Klau­sur. Bei 30 Arbeitsstunden pro CP ergibt sich etwa eine Belastung von 40 Stunden pro Wo­che. Im Stu­di­um werden pro Semester etwa durchschnittlich 30 CP erbracht.