Informationen für (neuberufene) Professorinnen und Professoren
Veranstaltungen für Neuberufene
Die Universität Bremen bietet für neuberufene Professorinnen und Professoren spezielle Einführungsveranstaltungen an, um den Start in Bremen zu erleichtern. Alle neuberufenen Professorinnen und Professoren eines Jahres werden traditionell beim Neujahrsempfang der "unifreunde" im historischen Bremer Rathaus offiziell vorgestellt.
Einmal im Jahr lädt das Rektorat zu einer Informationsveranstaltung für neuberufene Professorinnen und Professoren ein, um Gelegenheit zur Diskussion über den Start in Bremen zu geben. Dabei stellen sich u.a. die zentrale Forschungsförderung und die Personalentwicklung mit ihrem Portfolio vor.
Alle neuberufenen Professorinnen und Professoren eines Jahres werden traditionell beim Neujahrsempfang der "unifreunde" im historischen Bremer Rathaus offiziell vorgestellt.
Informationen für alle Professor*innen an der Universität Bremen
Ausstattungsgespräche
Zusagen über die professorale Ausstattung werden in der Regel auf fünf Jahre befristet und stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und unveränderter langfristiger Entwicklungsplanung (siehe § 18 Bremisches Hochschulgesetz). Nach Ablauf der Befristung bzw. bei Veränderungen in der langfristigen Entwicklungsplanung der Universität soll die Ausstattung erneut mit der Hochschulleitung und dem zuständigen Fachbereich unter Beteiligung weiterer Organisationseinheiten abgestimmt werden. Die regelmäßig stattfindenden Ausstattungsgespräche sollen Planungssicherheit sowohl auf Seiten der Professorinnen und Professoren als auch auf Seiten der Hochschulleitung schaffen.
Weitere Informationen sind im Leitfaden für Ausstattungsgespräche zu finden.
Bleibeverhandlungen
Erhält eine hiesige Professorin oder ein Professor einen Ruf an eine andere Hochschule, werden in der Regel Bleibeverhandlungen geführt. Üblicherweise wird das Verfahren durch die Rufinhaberin bzw. den Rufinhaber selbst eingeleitet, indem sie bzw. er die Hochschulleitung über die Vorlage eines Außenrufs informiert.
Bleibeverhandlungen werden üblicherweise von der Kanzlerin bzw. dem Kanzler unter Beteiligung des zuständigen Fachbereichs geführt.
Grundlagen für die Durchführung von Bleibeverhandlungen sind die schriftliche Vorlage des Außenrufs sowie der Ausstattungszusage und des Besoldungsangebots der konkurrierenden Hochschule, eine schriftliche Darstellung der Vorstellungen zu den zukünftigen Lehr- und Forschungstätigkeiten und der dafür benötigten Personal-, Sachmittel- und Raumausstattung an der Universität Bremen ebenso wie der Vorstellungen hinsichtlich der persönlichen Bezüge (Besoldung). Wünschenswert wäre darüber hinaus eine Selbstevaluation der Lehr- und Forschungstätigkeiten an der Universität Bremen.
Weitere Informationen sind im Leitfaden für Bleibeverhandlungen zu finden.