Studienplatzbewerbung & Studieneinstieg

Studierende sitzen auf der Treppe in der Glashalle

Härtefallantrag bei der Studienplatzbewerbung

Studieninteressierte mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung können unter Umständen einen Härtefallantrag stellen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, weshalb sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ohne Beachtung der Durchschnittsnote oder Wartezeit einen Studienplatz an der Universität Bremen erhalten sollen.

Studierende im Gespräch auf dem Universitäts-Boulevard.

Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit bei der Studienplatzbewerbung

Wenn während der Schulzeit besondere Umstände dazu geführt haben, dass das Abitur schlechter als zu erwarten ausgefallen ist oder mit zeitlicher Verzögerung erlangt wurde, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote bzw. einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen.

Studierende stehen mit Mappen unterm Arm in der Glashalle und schauen in die Kamera

Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen

Für einige Studiengänge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten nachgewiesen werden. Wenn Sie aufgrund einer chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung diese studiengangsspezifische Vorraussetzungen nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, dann gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen.

Geldscheine.

Nachteilsausgleich bei Finanzen

Für Studierende mit einer Beeinträchtigung gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich finanziell zu entlasten. So kann unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket oder auf einen Nachteilsausgleich beim BAföG, Kindergeld oder der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden. Diejenigen, die von Langzeitstudiengebühren betroffen sind (ab dem 15. Hochschulsemester), können gegebenenfalls eine Befreiung von den Studiengebühren beantragen.

Junge Menschen arbeiten am Laptop

Studieren mit Autismus

Menschen auf dem Autismusspektrum (z.B. Asperger) wird dringend empfohlen, möglichst schon vor der Bewerbung auf einen Studienplatz, sonst gleich zu Anfang des Studiums, die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS) aufzusuchen. Hier bekommen Sie eine Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten, zu den Anforderungen im Studium und zu den Kompetenzen, die Sie mitbringen müssen, damit Sie gut studieren können.

Menschenmenge vor einem Wohnheim bei einer abendlichen Veranstaltung.

Wohnen

Das Studierendenwerk Bremen unterhält mehrere Wohnanlagen mit Wohnungen für Studierende mit Beeinträchtigung. Wer sich für diese Appartements interessiert, sollte sich frühzeitig mit dem Studierendenwerk Bremen in Verbindung setzen. Grundsätzlich werden bei der Vergabe der Wohnplätze Studierende mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung bevorzugt.

Studierende in der Cafeteria des GW 2.

Studienlots:innen

Das Studieren können Sie mit dem Programm Studienlots*innen schon vor dem Studium einmal ausprobieren. Die Studienlots*innen der Uni Bremen sind Studierende aus verschiedenen Fachrichtungen, die gerne Ihre Fragen beantworten und Sie in ihren Studienalltag mitnehmen.

Bei einem Treffen an der Uni können Sie mit dem/der Studienlots*in eine Lehrveranstaltung Ihres Wunschstudiengangs besuchen, typische Orte auf dem Campus kennenlernen und einen Eindruck von der Uni-Atmosphäre bekommen. Bei einem Kaffee oder Essen in der Mensa ist Gelegenheit, in Ruhe Fragen zu besprechen und sich miteinander auszutauschen – ob zum Studiengang oder zum Studierendenleben allgemein. Auch über Studieren mit einer Beeinträchtigung können Sie sich gerne bei den Studienlots*innen informieren.

Studierende in der Cafeteria im GW2

Orientierungswoche

Die KIS (Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung) informiert in Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn Studierenden zum Thema Studieren mit sichtbaren und nicht-sichtbaren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und zu der Möglichkeit von Nachteilsausgleich.