Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? (Bachelor-Studiengänge und Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung; LL.B.))
Sie möchten sich an der Universität Bremen für einen grundständigen Studiengang (Bachelor) oder für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) bewerben und einschreiben? Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen rund um die Antragstellung zusammengetragen. Die Bewerbung erfolgt nur online.
Wenn Sie sich für ein Master-Studium bewerben möchten, informieren Sie sich in unserem Master-Portal.
Bitte beachten Sie: Die Informationen zur Studienplatzbewerbung auf dieser Seite gelten nur für die folgenden Personengruppen:
- Deutsche Staatsbürger:innen
- Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit ausreichenden Deutschkenntnissen
- Staatsbürger:innen außerhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule)
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im EU-Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbungen aus dem EU-Ausland.
Die Bewerbung für Staatsangehörige außerhalb der EU hat andere Richtlinien, die Sie der genannten Seite entnehmen können.
Inhalt dieser Seite:
► Bewerbungsfristen
► Studienanfänger:innen
► Hochschul- und Fachwechsel
► Zulassungsverfahren / NC
► Studiengangsspezifische Voraussetzungen
► Unterlagen für die Immatrikulation
► Studieren ohne Abitur
► Zweitstudium
► Doppelstudium & Doppelimmatrikulation
► 55 Jahre oder älter
► Rückgabe des Studienplatzes
Kontakt
Sie haben Fragen?
►Bachelor- FAQs
►Master-FAQs
Sekretariat für Studierende
Verwaltungsgebäude VWG
Erdgeschoss
Persönliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr
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Terminvereinbarung über das Kontaktformular
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► Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61002
Bewerbungsfristen
Bewerbung zum Wintersemester: Bewerbungszeitraum: 01. Mai bis 15. Juli, Studienstart im Oktober
- Für einen Studienstart zum Wintersemester steht das gesamte grundständige Studienangebot für eine Bewerbung zur Verfügung.
- Der Bewerbungsschluss gilt sowohl für Studienanfänger:innen als auch für Fortgeschrittene sowie Altabiturient:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben.
- Die Online-Bewerbung schließt am 15. Juli um 23.59 Uhr.
- Eine Einschreibung in zulassungsfreie Bachelorstudiengänge zum Wintersemester ist für Studienanfänger:innen auch noch zwischen dem 01. und 15. September möglich.
Bewerbung zum Sommersemester: Bewerbungszeitraum: 01. Dezember bis 15. Januar, Studienstart im April
- Für einen Studienstart zum Sommersemester stehen bestimmte zulassungsfreie Studiengänge für eine Bewerbung zur Verfügung.
- Der Bewerbungsschluss gilt sowohl für Studienanfänger:innen als auch für Fortgeschrittene sowie Altabiturient:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben.
- Die Online-Bewerbung schließt am 15. Januar um 23.59 Uhr.
► Alle wichtigen Termine für das jeweils aktuelle Bewerbungsverfahren finden Sie in unseren FAQs.
Studienanfänger:innen
Bewerbung für das erste Fachsemester
Wenn Sie sich als Studienanfänger:in zum Wintersemester bewerben, ist es erforderlich, sich auf zwei Plattformen zu registrieren:
► Für eine Bewerbung benötigen Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). BID und BAN finden Sie in Ihrem Hochschulstart-Account im Reiter "Meine Daten".
► Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Universität Bremen erfolgt über das Bewerbungsportal moin. Dort können Sie als Studienanfänger:in bis zu 12 Bewerbungen abgeben.
► Für die freie Einschreibung zum Wintersemester (01.-15. September) wird kein Hochschulstart-Account benötigt. Sie können nur eine Bewerbung abgeben.
► Für eine Bewerbung zum Sommersemester brauchen Sie ebenfalls keinen Hochschulstart-Account, sondern registrieren sich nur im Bewerbungsportal der Universität Bremen (moin). Zum Sommersemester können Sie nur eine Bewerbung abgeben.
► In Ihrer Bewerbung müssen Sie neben persönlichen Daten beispielsweise Angaben über Ihre Hochschulzugangsberechtigung, bisherige Studienzeiten, eventuell geleistete Dienste und ggf. zu weiteren geforderten Voraussetzungen für Ihren Studienwunsch eingeben. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, müssen die Unterlagen in Papierform erst zur Immatrikulation eingereicht werden.
Hochschul- und Fachwechsel
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wer in einem Studiengang (Studienfach + Abschluss) bereits mindestens ein Semester eingeschrieben war oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studium mitbringt, gilt als "fortgeschritten" und kann sich nicht als Studienanfänger:in bewerben, sondern bewirbt sich für ein höheres Fachsemester. Wer in einem Bachelor mit mehreren Fächern bereits eingeschrieben ist und ein Fach wechseln möchte, muss sich als Anfänger:in bewerben.
Zulassungsverfahren / NC
Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
Für einige Studiengänge rechnet die Universität Bremen mit mehr Bewerbungen als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb sind diese Studiengänge zulassungsbeschränkt und nicht alle Bewerber:innen können ein Studienplatzangebot erhalten.
► In zulassungsfreien Fächern werden alle Bewerber:innen zugelassen, die fristgerecht einen Antrag einreichen und die Aufnahmebedingungen erfüllen.
► Wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern vergeben werden, wird detailliert auf der Seite über das Verfahren zur Vergabe der Studienplätze (NC-Verfahren) erläutert.
► Im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universität Bremen ab dem Wintersemester 2024/25 neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. dem Abitur, auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Der Test kostet 100 Euro. Die Anmeldefrist zum Test endet am 15. Februar.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Viele Studienfächer geben neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere Voraussetzungen vor, die mitgebracht werden müssen, um gut im Studium zurechtzukommen. Je nach Studienfach können dies z.B. bestimmte Sprachkenntnisse sein oder ein erbrachtes Praktikum. Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung, ob Sie diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen (SSV) für Ihr Wunschstudienfach bereits erfüllen oder noch etwas dafür tun müssen.
mehrUnterlagen für die Immatrikulation
Im Falle einer Zulassung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sie können dann Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal (moin) herunterladen. Was Sie für die Immatrikulation tun müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hier finden Sie schon mal vorab einige Informationen:
Erst im Falle einer Zulassung bzw. Einschreibung müssen Sie die folgenden Unterlagen postalisch oder persönlich in Papierform beim Sekretariat für Studierende einreichen. I.d.R. haben Sie dazu 7 Tage Zeit:
- unterschriebene Erklärung über die Annahme des Studienplatzes
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (hier finden Sie eine Auflistung von Musterzeugnissen). Bitte beachten Sie: Das Originalzeugnis zur Überprüfung der Echtheit kann jederzeit von uns angefordert werden.
- digitaler Krankenversicherungsnachweis
- ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise)
► Für die Immatrikulation müssen Sie außerdem den Semesterbeitrag überweisen.
Fortgeschrittene müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und Fachsemesterzahl
- Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie)
- wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung
Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- deutsche Übersetzung (einfache Kopie, muss von einem/einer in Deutschland beeidigten Übersetzungsbüro/Dolmetscher:in ausgestellt sein)
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (einfache Kopie)
► Amtlich beglaubigte Kopien sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.
► Unterlagen, die in Englisch ausgestellt worden sind, müssen nicht übersetzt werden.
Studieren ohne Abitur
Sie haben kein Abitur und möchten an der Universität Bremen studieren? Sie haben eine besondere berufliche Qualifikation (Meister, Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin, Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ähnliches)? Sie haben eine dreijährige Ausbildung? Mehr erfahren sie auf unserer Webseite zum Studieren ohne Abitur.
mehrZweitstudium
Als "Zweitstudienbewerber:innen" werden Bewerber:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundständiges Studium (Bachelor oder Erste juristisches Prüfung) aufnehmen möchten.
mehrDoppelstudium & Doppelimmatrikulation
Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universität Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung über eine Onlinebewerbung möglich und wird erst ab dem zweiten Fachsemester empfohlen.
► Den Antrag für eine Doppelimmatrikulation können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
►Es ist nicht möglich, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenhörer:in möglich.
55 Jahre oder älter
Wer bei Bewerbungsschluss das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann nur am Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer teilnehmen, wenn für das Studium, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Zur Abgabe einer entsprechenden formlosen schriftlichen Begründung ggf. mit Nachweisen werden Sie per Mail nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung aufgefordert.
Rückgabe des Studienplatzes
Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben möchten, füllen Sie bitte das Formular für die Rückgabe eines Studienplatzes bis Vorlesungsbeginn aus. Nach Vorlesungsbeginn nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation (zu finden unter Daten&Anträge im Bewerbungsportal moin).
Falls Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, finden Sie Informationen zur Rückerstattung unter Rückmeldung und Semesterbeitrag.