Erstellung von Kooperationsverträgen
Erstellung von Kooperationsverträgen
Wenn Sie die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Hochschule formalisieren wollen, kann ein Kooperationsvertrag abgeschossen werden. Dieser wird in der Regel zwischen zwei Fachbereichen abgeschlossen. Die Universität Bremen stellt von der Rechtsstelle juristisch geprüfte Vorlagen zur Verfügung. Diese sind zu nutzen.
Kooperationsverträge mit Hochschulen in Ländern mit eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit unterliegen einem gesonderten Prüfverfahren. Die Universität orientiert sich dabei am Academic Freedom Index der FAU.
https://www.fau.de/2022/03/news/wissenschaft/die-wissenschaftsfreiheit-nimmt-ab/
Anlage zu allen Kooperationsverträgen: Datenblatt für Kooperationsbeauftragte
Das International Office berät zu Fragen der Kooperationsgestaltung und dem weiteren Vorgehen.
Kontakt
Silke Prangemeier
SFG 0320
Tel.: +49 421 218-60364
auslandsaufenthalte@uni-bremen.de