Unterlagen für die Immatrikulation

Eine Einreichung der Unterlagen per Post ist ausreichend. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Gebühren für den Postversand (Porto und bei Sendungen aus dem Ausland ggf. Zollgebühren) von Ihnen zu tragen sind. Die Universität Bremen übernimmt diese Kosten nicht.

Sie können Ihre Unterlagen auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes (VWG) im Eingangsbereich einwerfen.

Nein, die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.

Das Originalzeugnis kann jederzeit zur Überprüfung der Echtheit angefordert werden.

Dokumente, die im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, werden von uns akzeptiert und müssen nicht übersetzt werden.

Unterlagen, die nicht in deutscher bzw. englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Es können nur Übersetzungen akzeptiert werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare vereidigten Übersetzungsbüro für die jeweilige Sprache angefertigt wurden.

Haben Sie Ihre Unterlagen außerhalb Deutschlands übersetzen lassen, so können Sie bei einer deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat) nach einer Bestätigung fragen. Wichtig ist hierbei, dass die Botschaft/das Konsulat die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bestätigt. Eine amtliche Beglaubigung der Dokumente durch die deutsche Botschaft oder eine Apostille ist nicht ausreichend.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich mit den bereits übersetzten Dokumenten an ein vereidigtes Übersetzungsbüro in Deutschland zu wenden. Sollte das vereidigte Übersetzungsbüro offiziell bestätigen, dass die Übersetzung korrekt ist (per Stempel und Unterschrift), kann dies auch akzeptiert werden.

Bitte beachten: Sollten Sie Unterlagen einreichen, die nicht hinreichend übersetzt wurden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Für die Immatrikulation müssen alle Unterlagen fristgerecht und in der beschriebenen Form eingegangen sein.

 

Der Krankenversicherungsnachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen digital an die Universität Bremen übermittelt. Eine gesonderte Bestätigung Ihrer Krankenkasse entfällt dadurch.

Die Meldung wird ausschließlich von einer gesetzlichen Krankenkasse übermittelt und belegt entweder, dass Sie:

- bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder

- nicht pflichtversichert sind.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Wenn Sie privat versichert sind, setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung.

Ohne einen gültigen Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Immatrikulation.

Die Hochschulnummer der Universität Bremen für die elektronische Übermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie hier.

Nein, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation persönlich oder per Post ein.
Die Annahmeerklärung muss (im Original) unterschrieben werden, weshalb eine Einreichung per E-Mail nicht möglich ist.

Die Unterlagen zur Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen innerhalb von 7 Tagen nach ausgesprochener Zulassung eingereicht werden.

Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge und Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) eines Jahres eingereicht werden.

Sie können eine:n Bevollmächtigte:n benennen, der/die die Unterlagen für Sie abgibt und für Rückfragen zur Verfügung steht.

Achtung: Bevollmächtigte dürfen die Studienplatzannahme nicht unterschreiben! Diese muss immer von Ihnen selbst unterschrieben werden.