01 Impulse für Forschungsvorhaben

Ausschreibung der Zentralen Forschungsförderung (ZF)

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bremen können für kleinere Vorhaben kurzfristig und unkompliziert gesonderte Unterstützungsmittel erhalten: Doktorandinnen und Doktoranden können Mittel beantragen für Aktivitäten, die der Promotion einen erkennbaren Mehrwert hinzufügen, wie beispielsweise die Teilnahme an einer Summer School, Aufenthalte an renommierten Institutionen, zusätzliche Experimente, interdisziplinäre Vorhaben oder internationale Kooperationen insbesondere im YERUN- und YUFE-Netzwerk.

Promovierte Wissenschaftler:innen und Hochschullehrer:innen können für ihre Forschungen zusätzliche Mittel beantragen, um Drittmittelanträge vorzubereiten, um Tagungen in Bremen auszurichten oder interdisziplinäre Arbeiten in Angriff zu nehmen. Insbesondere wird die Vorbereitung von Erstanträgen bei der DFG gefördert sowie Kooperationen im YERUN- und YUFE-Netzwerk. Zudem bietet die Universität neben der Impulsförderung auch ein Antragscoaching und eine Bonusregelung im Erfolgsfall.

WER KANN SICH BEWERBEN? Von den Promotionsausschüssen der Universität Bremen angenommene Promovierende, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, (Senior) Researcher und Lecturer, Lektor:innen sowie Hochschullehrer:innen der Universität Bremen. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Universität Bremen, die ihre Dissertation eingereicht und verteidigt, aber nicht veröffentlicht haben, werden behandelt wie Postdoktorand:innen.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Bei Promovierenden soll das zu finanzierende Vorhaben eine Ergänzung zum Promotionsprojekt sein, die zusätzliche Qualifikationen vermittelt oder der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community dienlich ist. Das Kernvorhaben der Promotion kann über diese Förderlinie nicht gefördert werden. Die geplante Promotionszeit soll sich durch die Förderung nicht verlängern. Bei den übrigen Antragsteller:innen sind Realisierbarkeit und hohe Qualität des beantragten Vorhabens ausschlaggebend.

DIE FÖRDERKONDITIONEN: Finanzierbar sind Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können. Geförderte Aktivitäten von Promovierenden müssen in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zum Promotionsprojekt stehen. Kosten, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (z.B. Arbeitsplatz und Ausstattung) sowie Bewirtungskosten können nicht gefördert werden.

Eine Förderung ist im Laufe der Promotion zweimal möglich bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 EUR (inklusive Förderungen der Förderlinie Konferenzreisen), für die übrigen Antragsteller:innen einmal pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 2.500 EUR. Aufgrund begrenzter Mittel ist pro Person maximal eine Förderung in der Förderlinie Impulse für Forschungsvorhaben oder in der Förderlinie Konferenzreisen pro Kalenderjahr möglich.

In allen Fällen sind auch Teilfinanzierungen möglich. Bei begrenzten Mitteln werden vorzugsweise gefördert: Anträge von Wissenschaftler:innen in einer Qualifikationsphase, Anträge, die zur internationalen Vernetzung der Bremer Forschung beitragen und Anträge ohne Bezug zu laufenden Drittmittelprojekten, in denen entsprechende Mittel verfügbar sind. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn ein zuvor bewilligtes Vorhaben in derselben Förderlinie abgeschlossen ist (der Abschlussbericht vorliegt).

DAS VERFAHREN: Impulseanträge von Hochschullehrer:innen und unbefristet Beschäftigten werden auf Grundlage der Empfehlung der/des zuständigen BFK-Vorsitenden vom Konrektor für Forschung und Transfer entschieden.

Impulseanträge von Promovierenden und befristet Beschäftigten (i. d. R. Wissenschaftler:innen in der Qualifikationsphase) werden auf Grundlage der Empfehlung der „Nachwuchskommission“ von der Konrektorin für Internationalität, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversität entschieden.

Antragstermin für Hochschullehrer:innen und unbefristet Beschäftigte

Die Mittel für 2023 sind erschöpft. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Antragstermine für Promovierende und befristet Beschäftigte

15.2. und 01.10.2024

Antrag

Die Universität Bremen unterstützt die Open Researcher and Contributor ID (ORCID), die eine eindeutige Zuordnung von Publikationen zu Autoren erleichtert. Daher ist die Einrichtung einer ORCID Voraussetzung für eine Förderung durch die ZF, sie wird im Antragsformular abgefragt.

Geschäftsstelle

Corinna Volkmann
Tel. +49 421 218-60321 E-Mail
Gebäude SFG, Raum 3130