08 Prämien für DFG-Erstbewilligungen

Ausschreibung der Zentralen Forschungsförderung ZF

Die Universität Bremen will die Einwerbung von Drittmitteln fördern. Der Akzent liegt dabei auf der Förderung jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Prämierung von DFG-Erstbewilligungen.

Dieses Verfahren ist nicht wettbewerblich. Die Prämie erhalten auf Antrag alle, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN? Die erfolgreiche Antragstellerin/der Antragsteller.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Bewilligung eines bei der DFG als „Erstantrag“ eingereichten Vorhabens.

DIE FÖRDERKONDITIONEN: Prämien zur freien Verwendung im Rahmen dienstlicher Aufgaben werden in der Regel in Höhe von 2.500 EUR ausgeschüttet. Der Antrag kann bis spätestens ein Jahr nach Datum des Bewilligungsbescheides der DFG gestellt werden.

DAS VERFAHREN: Anträge auf Ausschüttung der Prämie können ganzjährig gestellt werden. Über die Anträge wird in der Geschäftsstelle entschieden.

Antragstermin

ganzjährig

Kontakt

Stefan Lüttgens
Tel. +49 421 218-60323 E-Mail
Gebäude SFG, Raum 3160