Hochschul- und Fachwechsel, Quereinstieg
Wer einen Hochschul- oder Fachwechsel plant, muss zahlreiche Dinge beachten – und zumeist muss das Ganze während des laufenden Semesterbetriebs erfolgen. Für einen reibungslosen Wechsel muss einiges berücksichtigt werden. Was Sie beachten müssen, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Inhalt dieser Seite:
- Ich möchte das Fach bzw. den Studiengang wechseln und/oder von einer anderen Hochschule an die Universität Bremen wechseln – was muss ich tun?
- Fach– und Hochschulwechsel: Bewerbung für das 1. oder für ein höheres Semester?
- Wie weise ich nach, dass ich fortgeschritten bin?
- Wie viele Bewerbungen dürfen Fortgeschrittene einreichen?
- Kann das Studienfach im Bachelor zum Sommersemester gewechselt werden?
- Wann kommt der Bescheid und welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Wann sollte ich mich exmatrikulieren?
- Wann werden Studienleistungen anerkannt?
- Wie hoch sind die Erfolgschancen für den Wechsel?
- Fach- oder Hochschulwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung
- Fachwechsel und BAföG
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Ich möchte das Fach bzw. den Studiengang wechseln und/oder von einer anderen Hochschule an die Universität Bremen wechseln – was muss ich tun?
Die Bewerbung für einen Hochschul- und Fachwechsel erfolgt über das MOIN-Bewerbungsportal.
Das MOIN-Portal ist für Bewerbungen im folgenden Zeitraum geöffnet:
► Für grundständige Studiengänge (Bachelor und erste Juristische Prüfung):
- für das Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar
Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester und für einen Teil der Studiengänge für das 1. Fachsemester möglich. - für das Wintersemester: Anfang Mai bis 15. Juli
Zum Wintersemester ist eine Bewerbung für das 1. und höhere Fachsemester möglich.
► Für Masterstudiengänge:
- spätestens sechs Wochen vor der Bewerbungsfrist.
Jeder Masterstudiengang legt fest, zu welchem Semester eine Bewerbung für das erste oder höhere Fachsemester möglich ist. Im Master-Portal ist bei jedem Masterstudiengang angegeben, zu welchem Semester eine Bewerbung als Studienanfänger:in möglich ist. Fortgeschrittene Studierende können sich i.d.R. sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester bewerben. Die Fristen für die Bewerbung für das erste oder das höhere Fachsemester sind i.d.R. gleich.
Wenn Sie sich online über das MOIN-Portal der Universität Bremen bewerben, werden Sie zu Beginn gefragt, ob Sie sich für das 1. oder für ein höheres Fachsemester bewerben möchten. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Bewerbungsverfahren für das 1. Fachsemester und für ein höheres Fachsemester deutlich unterscheiden. Wer sich wie bewerben muss, wird unten erläutert.
Im Bewerbungsverfahren für höhere Semester wird nicht zwischen den Fachsemestern differenziert, d.h. es spielt keine Rolle, ob man sich z. B. für das 2. oder das 5. Fachsemester bewirbt. Es ist auch nicht nötig, sich vor der Bewerbung für ein höheres Semester Studienleistungen anrechnen zu lassen oder eine Fachsemestereinstufung zu beantragen. Das Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen erfolgt erst nach dem Fach-/oder Hochschulwechsel (siehe unten).
Fach– und Hochschulwechsel: Bewerbung für das 1. oder für ein höheres Semester?
In folgenden Fällen muss eine Bewerbung als Studienanfänger:in zum ersten Fachsemester erfolgen:
- Sie haben noch nie studiert.
- Das Studienfach bzw. der Studiengang soll gewechselt werden und es liegen nicht genügend Studienleistungen für einen Fortgeschrittenennachweis vor.
- Sie haben ein Bachelorstudium abgeschlossen und möchten sich für ein Masterstudium bewerben.
In folgenden Fällen muss eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester als Fortgeschrittene:r erfolgen:
- Nach einem Hochschul- bzw. Ortswechsel möchten Sie das Studium an der Universität Bremen im gleichen Studienfach mit dem gleichen Abschluss fortsetzen.
- Nach einer zeitlichen Unterbrechung möchten Sie ihr Studium an der Universität Bremen im gleichen Studienfach mit dem gleichen Abschluss fortsetzen.
- Sie haben bereits studiert und für das neue Studienfach können Studienleistungen angerechnet werden (Quereinstieg). In diesem Fall prüft das Sekretariat für Studierende, ob eine Bewerbung als Fortgeschrittene:r erfolgen muss. Eine frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen.
Achtung, Sonderregelung für Wechsel zum Wintersemester bei Mehr-Fächer-Studiengängen:
Wird allerdings zum Wintersemester in einem Bachelor mit mehreren Fächern nur ein Fach gewechselt und das andere Fach bzw. die anderen Fächer beibehalten, muss die gesamte Bewerbung als Anfänger:in für das 1. Fachsemester erfolgen. Sobald also bei einem Mehrfächerstudium die Bewerbung für ein Fach als Studienanfänger:in erfolgen muss, erfolgt die gesamte Bewerbung als Studienanfänger:in.
Bei neuen und auslaufenden Studienangeboten ist zu beachten: Die Aufnahme als Fortgeschrittene:r geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h. Fortgeschrittene können nur immatrikuliert werden, wenn der Studiengang in dem entsprechenden Semester angeboten wird.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Zum Wintersemester 2024/25 stehen für folgende Studiengänge keine Studienplätze für fortgeschrittene Bewerber:innen zur Verfügung:
Bachelor:
- Natural Sciences for Sustainability
- Sport (Gymnasium/Oberschule)
- Sport (Grundschule)
Master:
- Artificial Intelligence and Intelligent Systems
- Klinische Psychologie und Psychotherapie
- Marine Microbiology
- Media and Public Engagement
- Public History
- Transnational Law
Zum Wintersemester 2024/25 stehen für folgende Studiengänge nur Studienplätze für bestimmte Fachsemester zur Verfügung.
Bachelor:
- Industriemathematik: bis zum 5. Fachsemester
- Maschinenbau und Verfahrenstechnik: bis zum 5. Fachsememester
- Produktionstechnik (Aufnahme von Fortgeschrittenen in das 7. Fachsemester, Fortgeschrittene mit weniger Fachsemester immatrikulieren sich in den Studiengang Maschinenbau und Verfahrenstechnik)
Master:
- Geschichte: Aufnahme ab dem 2. Fachsemester
- International Relations: Global Politics and Social Theory: bis zum 3. Fachsemester
- Medienkultur und Globalisierung: Aufnahme ab dem 3. Fachsemester
Wie weise ich nach, dass ich fortgeschritten bin?
Um sich als Fortgeschrittene:r bewerben zu können,
- müssen Sie in dem gleichen Fach mit gleichem Abschluss immatrikuliert (gewesen) sein (= Ortswechsel)
In diesem Fall reicht eine Immatrikulationsbescheinigung als Fortgeschrittenen-Nachweis aus.
oder - Sie können für das neue Studienfach Studienleistungen im folgenden Umfang nachweisen.
Grundständige Studiengänge (Bachelor und Erste Juristische Prüfung)
Bachelor-Vollfach, Bachelor-Profilfach: 10 CP
Bachelor-Komplementärfach, Lehramtsfach Gymnasium/Oberschule, Lehramtsfach Grundschule/Inklusive Pädagogik (großes Fach): 6 CP
Bei zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen muss der Nachweis der CP bis zur Bewerbungsfrist vorgelegt werden. Bei zulassungsfreien grundständigen Studiengängen muss der CP-Nachweis zum 31.3. (bei der Fortgeschrittenen-Bewerbung zum Sommersemester) bzw. zum 30.9. (bei der Fortgeschrittenen-Bewerbung zum Wintersemester) vorgelegt werden.
Master-Studiengänge: in der Regel 10 CP
Der Nachweis der CP muss bei zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen bis zum Bewerbungsschluss, bei zulassungsfreien Master-Studiengängen bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudiengänge angepasst. In älteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.
Wie viele Bewerbungen dürfen Fortgeschrittene einreichen?
Fortgeschrittene Bewerber:innen können nur eine Onlinebewerbung abschicken.
Bei einer Bewerbung für einen Bachelor mit zwei Fächern gilt man nur als Fortgeschrittene:r, wenn anrechenbare Prüfungsleistungen in beiden Fächern vorliegen. Wird nur ein Fach beibehalten und ein neues zweites Fach gewählt, so muss eine Bewerbung als Anfänger:in erfolgen. Als Anfänger:in können mehrere Online-Bewerbungen gestellt werden.
Für Masterstudiengänge ist nur eine Bewerbung möglich.
Kann das Studienfach im Bachelor zum Sommersemester gewechselt werden?
Im Sommersemester nimmt die Universität Bremen nur für bestimmte zulassungsfreie Bachelorstudiengänge Studienanfänger:innen auf. Soll der Wechsel in einen Studiengang erfolgen, der auch Anfänger:innen aufnimmt, ist ein Wechsel leicht möglich.
Wird der Studiengang zum Sommersemester nicht für Studienanfänger:innen angeboten, ist eine Bewerbung als fortgeschrittene:r Studierende:r nur möglich, wenn die für das gewählte Studienfach anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Semester mitbringen (die genaue Mindest-CP-Anzahl siehe oben).
Studierende der Universität Bremen, die ihr Studienfach oder den Studiengang wechseln möchten, wird dringend empfohlen, sich in der Zentralen Studienberatung zu ihren Wechselmöglichkeiten beraten zu lassen.
Zügiges Weiterstudium nicht garantiert
Eine Reihe von Studienfächern bietet einjährige Einführungsmodule an, in die Studierende im Sommersemester nicht einsteigen können. Selbst wenn Sie einen Studienplatz zum Sommersemester erhalten, ist also ein zügiges Weiterstudium nicht unbedingt gewährleistet. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Studienfachberatung oder dem Studienzentrum Ihres Studienfaches.
Wann kommt der Bescheid und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Wenn Sie sich online über MOIN beworben haben, erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss per E-Mail Nachricht, ob Sie eine Zulassung im gewünschten Fach/Studiengang erhalten haben. In diesem Fall können Sie im MOIN-Portal unter Ihrem Account den Zulassungsbescheid einsehen und herunterladen.
Im Zulassungsbescheid werden die Unterlagen genannt, die für die Immatrikulation erforderlich sind. Diese Unterlagen müssen Sie beim Sekretariat für Studierende persönlich oder per Post einreichen.
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, bleiben Sie im bisherigen Studiengang immatrikuliert, sofern Sie sich für ihren alten Studiengang zurückgemeldet haben.
Wann sollte ich mich exmatrikulieren?
Es ist nicht möglich, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Deshalb muss beim Hochschulwechsel eine Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule vorgelegt werden. Bewerber:innen für zulassungsbeschränkte Studienfächer sollten mit der Exmatrikulation aber warten, bis sie einen Studienplatz an der Universität Bremen erhalten haben.
Bei einem Studiengangs- oder Fachwechsel innerhalb der Universität Bremen ist keine Exmatrikulation erforderlich. Erhalten Sie nach einer Bewerbung für einen Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang keinen Zulassungsbescheid, bleiben Sie im bisherigen Studiengang immatrikuliert, wenn Sie sich zuvor rückgemeldet haben.
Wann werden Studienleistungen anerkannt?
Erst nach erfolgter Immatrikulation an der Universität Bremen kann ein Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden.
Möchten Sie sich vor dem Wechsel zur Anerkennung von Studienleistungen informieren, sollten Sie sich an die Studienfachberatung oder das Studienzentrum wenden. Auf unserer Studienangebotsseite finden Sie die Studienfachberatung bzw. Studienzentren bei den Kontaktdaten des jeweiligen Studienfachs.
Für den Anerkennungsantrag beim Prüfungsamt gibt es keine festen Fristen, jedoch ist für die weitere Studienplanung eine zügige Antragstellung empfehlenswert. Studienleistungen haben kein „Verfallsdatum“, allerdings ändern sich ab und zu Prüfungsordnungen, so dass sich dadurch auch die Anerkennungsregelungen ändern.
Wer in Lehramtsstudiengänge wechselt, sollte sich - insbesondere wegen der erforderlichen Schulpraktika - zunächst an das Studienzentrum im Zentrum für Lehrerbildung wenden.
Wie hoch sind Erfolgschancen für den Wechsel?
Ist der Studiengang an der Universität Bremen zulassungsfrei, ist der Wechsel kein Problem.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, nimmt die Bewerbung an einem Zulassungsverfahren teil. In der Regel stehen bei den zulassungsbeschränkten Fächern nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Diese werden vorrangig an Hochschulwechsler:innen vergeben. Ein Studienplatz über einen Quereinstieg wird bei zulassungsbeschränkten Fächern nur dann vergeben, wenn nach der Zulassung von Hochschulwechsler:innen noch Studienplätze frei geblieben sind. Die Chance, mit Hilfe eines Quereinstiegs einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränktem Fach zu erhalten, ist daher meist sehr gering!
An der Universität Bremen wird bei der Vergabe der Studienplätze für Fortgeschrittene bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nur die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, i.d.R. die Durchschnittsnote des Abiturs als Vergabekriterium berücksichtigt. Wartezeiten spielen keine Rolle.
WICHTIG: Studiengangsspezifische Voraussetzungen!
An der Universität Bremen sind für viele Fächer studiengangsspezifische Voraussetzungen mit der Bewerbung nachzuweisen (z.B. Sprachnachweise, Musikaufnahmeprüfung, Praktika). Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen Ihres Studienfaches finden Sie auf unseren Seiten zum Studienangebot bei den jeweiligen Fachinformationen.
Ein Studienplatztausch ist an der Universität Bremen leider nicht möglich.
Fach- oder Hochschulwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung
Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ist ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfaches innerhalb der Universität Bremen oft nur eingeschränkt möglich. Detaillierte Informationen zu diesem Thema haben wir in unserer Info-Broschüre "Endgültig durchgefallen - was tun?" (pdf) zusammengestellt.
Fachwechsel und BAföG
Falls Sie BAföG erhalten, lassen Sie sich unbedingt vor dem Fachwechsel durch die BAföG & Sozialberatung beim AStA oder beim BAföG-Amt beraten.