Arbeitszeugnis
unverzüglich auszustellen, d. h. nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern. Zeugnisse werden grundsätzlich von der Dienststelle erstellt. Das bedeutet, sie enthalten die Unterschriften vom Personaldezernat [...] die Aufgabenbeschreibung, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie ein Gesamturteil und die Gründe für das Ausscheiden enthalten. Das Datum darf natürlich auch nicht fehlen. Hilfreiche Infos dazu