Benutzungsordung
versagen oder zu widerrufen, wenn a) Grund zur Annahme besteht, dass dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder wesentliche Nachteile entstehen, b) Grund zu der Annahme besteht, dass sc [...] Universitätsarchiv kann die Benutzung auch aus anderen Gründen einschränken, versagen oder widerrufen, insbesondere, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe eintreten: a) die Benutzerin/der Benutzer wiederholt [...] 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2019 (Brem. GBI. S. 71), die auf Grund von § 80 Abs. 1 BremHG vom Akademischen Senat der Universität Bremen am 26.02.2020 beschlossene Satzung