Rückmeldung und Semesterbeitrag
erstattungsfähig: Studierendenwerksbeitrag (85,00€): Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit". Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten [...] Verwaltungskostenbeitrag EUR 50,00 50,00 50,00 Summe EUR 334,50 334,50 158,10 Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, FÖJ), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um [...] erstattet. AStA-Studierendenschaftsbeitrag (17,60€, ab WiSe 2024/25: 21,00€): Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studie