Der Akademische Senat tagte und diskutierte
Zum ersten Mal wurde im AS inhaltlich darüber diskutiert, wie die Uni ihren defizitären Haushalt in den kommenden Jahren in den Griff bekommen soll. Grundlage der Diskussion ist ein Sparpaket mit einem Volumen von 5,7 Millionen Euro, das die Haushaltskommission vorgeschlagen hatte und vom Uni-Kanzler Dr. Martin Mehrtens vertreten wurde. Die aufgelisteten Sparmaßnahmen sehen unter anderem vor, das Zentrum für Humangenetik zu schließen, zahlreiche Institute zu konsolidieren, Fachbereichsstrukturen zu optimieren und Zusagen zentraler Ressourcen zu reduzieren.
Sparzwang und Umsetzung
Im AS wurde von Studierenden und betroffenen Mitarbeitern mangelnde Transparenz und unzureichende Information durch die Uni-Leitung beim Erstellen der Streichvorschläge kritisiert. Kanzler Mehrtens betonte, dass die Sparmaßnahmen noch im Detail auf ihre Realisierung überprüft werden müssen. Umso wichtiger, dass im AS über die Sparvorschläge konstruktiv gesprochen werden konnte. An der Notwendigkeit zum Sparen ließ Mehrtens keine Zweifel: „Die Uni lebt angesichts der Unterfinanzierung über ihre Verhältnisse.“
Weitere AS-Sondersitzung am 11. Februar
Noch bevor alle angemeldeten Rednerinnen und Redner zu Wort kommen konnten, musste die Sitzung aus Zeitgründen um 14 Uhr abgebrochen werden. Beendet ist die Diskussion nicht. Sie wird am kommenden Mittwoch, den 11. Februar um 8.30 Uhr im GW2, Raum B 3009, im Rahmen einer öffentlichen AS-Sondersitzung fortgesetzt.
Kritik an der Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes
Das Bremische Hochschulgesetz soll noch vor den Landtagswahlen im Mai von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet werden. Der Entwurf zum – wie es offiziell heißt – 3. Hochschulreformgesetz (Teil 1) wurde auch im AS behandelt. Grundsätzlich einig waren sich alle AS-Mitglieder, dass die kurze Fristsetzung zur Stellungnahme für die Universität und ihre Gremien unzumutbar sei. Dem Rektorat war die Gesetzesnovelle am 12. Januar mit Bitte um Stellungnahme bis zum 25. des Monats zugegangen – eine Fristvorgabe, die eine Behandlung im AS und damit im wichtigsten Uni-Selbstverwaltungsgremium faktisch ausschloss. Weitgehende Einigkeit gab es im AS auch in der Ablehnung der im Gesetz neu vorgesehenen Ombudsperson für Studierende. Innerhalb der Uni bestehen nämlich seit langem bereits vielfache Regelungen, um Konflikte zwischen Studierenden und Lehrenden zu lösen.
Mehrheitliches Nein zur Zivilklausel im Gesetz
Politisch umstritten und auch strittig im AS sind zwei wesentliche Punkte im zukünftigen bremischen Hochschulrecht: die gesetzliche Festschreibung der Zivilklausel und die Einführung einer öffentlich zugänglichen Datenbank für Drittmittelprojekte. Diese beiden neuen gesetzlichen Bestimmungen werden zwar von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern durchaus begrüßt. Die AS-Mehrheit lehnt aber beide Punkte ab: Die gesetzliche Festschreibung der Zivilklausel – die als Selbstverpflichtung der Uni bereits seit 1986 gilt – sei eine unzulässige Einflussnahme auf Forschungsziele und -inhalte, über die die Universität eigenverantwortlich entscheiden müsse.
Mehrheitliches Nein zur Forschungsdatenbank für Drittmittelprojekte
Die einseitige, nur auf Universität und Hochschulen im Lande Bremen beschränkte Einführung einer Datenbank für Drittmittelprojekte berge die Gefahr, dass Partner aus Wirtschaft und Industrie aus Konkurrenzgründen keine weiteren Kooperationsforschungsprojekte mit der Uni Bremen abschließen. Dennoch sei die Universität bereit, die Transparenz bei Forschungsprojekten zu verbessern; allerdings dürfe das nicht zum Schaden der Uni und des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Bremen geschehen.