Neben- & Gasthörer

Nebenhörerschaft

Die Universität Bremen kann Studierende anderer Hochschulen des Landes Bremen als Nebenhörer:in für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zulassen, sofern dadurch das Studium der ordentlich Studierenden nicht beeinträchtigt wird und die Teilnahme an der Veranstaltung für das Studium des Bewerbers/der Bewerberin erforderlich oder zweckdienlich ist. Bachelorstudierende dürfen Lehrveranstaltungen, die in Masterstudiengänge angeboten werden, nicht besuchen. Weshalb die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich oder zweckdienlich ist, ist mit dem Antrag zu begründen.

Studierende anderer Hochschulen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden.

Eine Immatrikulation an der Universität Bremen als Nebenhörer:in erfolgt nicht. Nebenhörer:innen  haben hinsichtlich der Veranstaltungen, zu denen sie zugelassen werden, dieselben Rechte und Pflichten, wie ordentliche Studierende der Universität Bremen.

Der Antrag ist mit den Einverständniserklärungen der einzelnen Hochschullehrer:innen innerhalb der Fristen (SoSe 30.04. / WiSe 31.10.) im Sekretariat für Studierende persönlich abzugeben. Das Sekretariat für Studierende erstellt dann eine Bescheinigung über die Nebenhörerschaft.

Wenn Sie nicht an anderen Hochschulen immatrikuliert sind und kein Studium planen, können Sie auch ohne Immatrikulation Lehrveranstaltungen der Universität Bremen als Gasthörer:in besuchen.

Den Antrag für eine Nebenhörerschaft können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.

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Gasthörerschaft

Wenn Sie nicht an anderen Hochschulen immatrikuliert sind und kein Studium planen, können Sie auch ohne Immatrikulation Lehrveranstaltungen der Universität Bremen als Gasthörerin oder Gasthörer besuchen. Weitere Informationen und den Antrag für die Gasthörerschaft finden Sie auf den Internetseiten der Weiterbildung.

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0421 218-61616
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www.uni-bremen.de/weiterbildung