Bewerbung für das Länderprogramm für gefährdete und geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Stipendienprogramm des Landes Bremen - Aktuelle Bewerbungsfrist: 30.11.2024
Liebe Bewerberinnen und Bewerber,
wir freuen uns über Ihr Interesse am Stipendienprogramm des Landes Bremen und beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Fördervoraussetzungen vertraut zu machen. Detaillierte Hinweise zum Bewerbungsprozess und den benötigten Dokumenten finden Sie hier.
Wir freuen uns darauf, Sie in Bremen willkommen zu heißen und Sie auf Ihrem wissenschaftlichen Weg zu begleiten.
Informationen zum Stipendienprogramm
Während die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert ist, sieht die Realität in vielen anderen Ländern leider anders aus. Das Land Bremen und die Universität Bremen betrachten diese globale Entwicklung mit großer Sorge und setzen sich aktiv für die Förderung der Wissenschaftsfreiheit weltweit ein. Um gefährdeten Wissenschaftler*innen zu helfen, unterstützt die Senatorin für Klima, Umwelt und Wissenschaft des Landes Bremen die Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit durch ein Stipendium. Dieses ermöglicht Ihnen, Ihre Forschung in einer sicheren Umgebung an der Universität Bremen fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Während die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert ist, sieht die Realität in vielen anderen Ländern leider anders aus. Das Land Bremen und die Universität Bremen betrachten diese globale Entwicklung mit großer Sorge und setzen sich aktiv für die Förderung der Wissenschaftsfreiheit weltweit ein.
Um gefährdeten Wissenschaftler*innen zu helfen, unterstützt die Senatorin für Klima, Umwelt und Wissenschaft des Landes Bremen die Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit durch ein Stipendium. Dieses ermöglicht Ihnen, Ihre Forschung in einer sicheren Umgebung an der Universität Bremen fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
2024 werden zwei Stipendien für Postdoktorand*innen für die Dauer von bis zu 12 Monaten ausgeschrieben.
Eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.
Die monatliche Fördersumme beträgt 2.000 € zzgl. Familienzuschläge
Zielgruppe des Stipendienprogramms
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen, die aus ihrem Heimatland oder unsicheren Aufenthaltsland aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen, politischer oder religiös motivierter Verfolgung fliehen mussten oder sich noch in ihrem Heimatland oder einem unsicheren Aufenthaltsland befinden, jedoch aus einem der genannten Gründe ihre wissenschaftliche Arbeit nicht fortsetzen können.
Fördervoraussetzungen:
- Bewerber*innen haben Ihre Promotion abgeschlossen
- Der Zeitpunkt einer Flucht/Ausreise aus dem Heimatland/dem unsicheren Aufenthaltsland liegt nicht länger als drei Jahre zurück
- Eine akademische Mentor*in der Universität Bremen sichert die fachwissenschaftliche Betreuung sowie einen Arbeitsplatz zu
- Bewerber*innen haben eine Zusage des Scholars at Risk Network (SAR) zur Vermittlungsunterstützung erhalten.
Bitte beachten: Personen, die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Benötigte Nachweise
- Promotionsurkunde (sollte aufgrund der Flucht kein Original vorliegen, werden andere Formen des Nachweises anerkannt - Kopien, Scans, Fotografien)
- Dokumente (ggf. Kopien oder Fotos), die die Flucht/Ausreise aus dem Heimatland/ unsicheren Aufenthaltsland belegen
- Betreuungszusage und Stellungnahme eines*einer Hochschullehrenden der Universität Bremen (Vorlage und Hinweise im Downloadbereich)
- die Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten) sowie eines den Zeitraum der Förderung umfassenden Zeitplans
- Bestätigungsbrief des Scholars at Risk Network (SAR) über die Aufnahme als SAR Scholar
Bewerbungsphasen (1 & 2)
Die Bewerbung besteht aus zwei Phasen, der Vorbereitung (1) und der Antragstellung (2). Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Phase 1: Vorbereitung
Schritt 1: Fördervoraussetzungen prüfen
- Sind Sie ein*e gefährdete*r oder geflüchtete*r Wissenschaftler*in?
- Haben Sie Ihre Promotion abgeschlossen?
- Liegt Ihre Flucht aus Ihrem Heimatland oder einem unsicheren Aufenthaltsland höchstens 3 Jahre zurück oder halten Sie sich noch dort auf?
Schritt 2: akademische Mentor*in an der Universität Bremen finden
- finden Sie an der Universität Bremen eine*einen Hochschullehrenden, der bereit ist Ihr*Ihre akademische Mentor*in zu werden und Ihnen einen Arbeitsplatz sowie den Anschluss an eine fachspezifische Arbeitsgruppe zusichert.
- Lassen Sie sich eine vorläufige Zusage ausstellen (siehe Schritt3 und Vorlage im Downloadbereich)
Bitte beachten: Hierzu können Sie die folgenden Seiten besuchen, um Arbeitsbereiche und Wissenschaftler*innen zu finden, die zu Ihrem Forschungsschwerpunkt passen.
https://www.uni-bremen.de/en/research/research-institutions-projects
https://www.uni-bremen.de/en/research/research-profile/high-profile-areas
Es ist hilfreich, wenn Sie Kirsten Beta über Ihre Kontaktaufnahme mit einer*einem potentiellen Mentor*in informieren.
Schritt 3: bei „Scholars at Risk“ (SAR) bewerben
- wennSie noch nicht ein anerkannter SAR-Scholar sind, können Sie sich bewerben bei: https://www.scholarsatrisk.org/get-help/ )
- wenn zutreffend: geben Sie in Ihrer SAR-Bewerbung an, dass Sie insbesondere an dem Bremer Landesstipendium interessiert sind und bereits eine vorläufige Zusage eines*einer Mentor*in der Universität Bremen haben. Reichen Sie die vorläufige Zusage bei Ihrer SAR-Bewerbung mit ein.
Bitte beachten: Für eine rechtzeitig Rückmeldung von SAR zu Ihrer Bewerbung muss diese bis zum 31.10.2024 bei SAR eingehen.
Eine Zusage von SAR garantiert keinen Stipendienplatz an der Universität Bremen, bietet Ihnen aber in jedem Fall Unterstützungsangebote. Siehe dazu hier (link: https://www.scholarsatrisk.org/applicant-guide/#support ).
Phase 2: Antragstellung
- Bevor Sie das online Formular ausfüllen stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente vorliegen haben. Den Stipendienantrag müssen Sie online vollständig ausfüllen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Das Formular finden Sie hier.
- Aktuelle Antragsfrist: 30.11.2024
Bitte beachten: es können nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Benachrichtigung bei unvollständigen Bewerbungen leider nicht möglich ist.
Vergabeverfahren und Stipendienbeginn
Eine interne Auswahlkommission der Universität Bremen entscheidet, ob die fristgerecht eingereichten Anträge förderfähig sind. Wenn mehr Anträge eingehen als Stipendien verfügbar sind, werden die Stipendien per Los vergeben. Die Bewerber*innen erhalten spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist eine schriftliche Benachrichtigung.
Der Antritt des Stipendiums ist nach Unterzeichnung des Stipendienvertrags frühestens zum 01.01.2025 möglich und muss innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Bewilligung erfolgen.
Allgemeine Information/General information
Datenschutzbestimmung
Die im Antragsformular abgefragten Daten sind für die Bearbeitung der Förderanträge notwendig. Mit dem Absenden der Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Bearbeitung Ihres Antrags verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht bzw. nur im Rahmen der im Förderverfahren notwendigen Schritte statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung der Universität.
Information on data privacy
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